Hallo,
bei uns sind im Krankenhaus etliche Pflegeplanstellen unbesetzt. Unser BRV (Intensiv-Krankenpfleger- seit 2004 zu 100% freigestellt) möchte nun gerne nach Beschluss durch den BR auf ein, zwei Stationen einmal mitarbeiten, um gegenüber der GL Argumente für Einstellungen zu bekommen.
Das bisherige Argument der GL lautet "MA haben eine gefühlte Überlastung(?!?)".
Kann sich unser BRV auf irgendeinen § des BetrVG berufen?

Vielen Dank.
Maria