Personalplanung im Einzelhandel
Hallo liebe BR- Kollegen,
ich habe folgende rechtliche Fragen, die ich im Netz nicht beantworten konnte.
Vielleicht habt Ihr eine Idee.
Folgendes Problem:
In meinem Unternehmen (Einzelhandel), arbeiten wir in unterschiedlichen Schichten.
Mal fängt man um 11 Uhr an, mal um 9:15 Uhr und an einem Tag in der Woche hat man frei.
Welcher das sein wird, steht erst dann fest, wenn die Personalplanung (Pep) der jeweiligen Abteilungen veröffentlicht werden.
Nun ist das Problem, dass in einigen Abteilungen die Pep am z.B. am Freitag veröffentlich wird, für die kommende Woche.
Problem für den AN, er kann Arzttermine etc. schwer planen.
In der Betriebsordnung steht, dass die Führungskraft die Pep am Anfang der Woche veröffentlichen muss, für die kommende Woche.
Ist dies überhaupt rechtens?
Gibt es dazu ein Gesetzestext?
Kann mir/uns jemand helfen.
Danke.
Gruß Hansen
Community-Antworten (3)
18.09.2026 um 09:28 Uhr
Hallo, Ihr seid ja in der Mitbestimmung bei den Schichtplänen, und wenn die Betriebsordnung, welche eine BV ist? eindeutig regelt, dass am Anfang der Woche der Schicht/Einsatzplan für die kommende Woche veröffentlich werden soll, dann sollte ihr als BR hier auf Einhaltung bestehen, falls dies nicht eingehalten wird, dann ggf. rechtl. durchsetzen.
Falls Ihr Tarifgebunden seid und keine BV habt, dann im Tarifvertrag nachlesen, hier gibt es meist auch Regelungen.
Gesetze diesbezüglich sind mir nicht bekannt.
18.09.2026 um 10:03 Uhr
Ich habe nicht grundsätzlich etwas gegen Fragen, aber ... wann lässt Du (bzw. das Gremium) sich mal vernünftig schulen? Das es rechtlich nicht sein kann, das es eine BV gibt, in der "Anfang der Woche für kommende Woche" steht und es wird "Ende der Woche für die folgende Woche" gemacht, solltest Du doch mittlerweile wissen, oder?
21.09.2026 um 09:01 Uhr
Habt ihr irgendwo geregelt, dass Dinge wie die hier erwähnten Arzttermine in irgendeiner Form Priorität haben? Ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen?
Wenn ich nicht gerade spontan direkt zum Arzt gehe, ist bei uns - sehr ländlich und entsprechend "gut" versorgt - ein Arzttermin nicht unter drei bis vier Wochen zu haben. Bei Fachärzten reden wir eher über Monate, manchmal mehr als ein Jahr. Das verschiebt man dann nicht, der Termin ist "heilig".
Wie das mit einer Einsatzplanung mit einer Woche Vorlauf funktionieren soll, erschließt sich mir nicht. Es sei denn, man hat gewissermaßen den Sechser im Lotto...
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