W.A.F. LogoSeminare

BR gründen in Jugendhilfe

E
ele
vor 2 Tagen

Hallo!

Wir sind ein Jugendhilfeträger und haben derzeit noch keinen BR.

Allerdings verhalten sich unsere Arbeitgeber sehr inkorrekt gegenüber allen Arbeitnehmern. Stellen Erwartungen die sie selbst nicht erfüllen und verlangen Arbeit zu leisten, die Arbeitsrechtlich nicht in Ordnung sind.

Nun wollen wir uns mit einem BR gegensteuern und das Machtverhältnis ausgleichen.

Gelten Pflegefamilien auch als Angestellte - weil sie ja über uns vergütet werden?

Wenn ja, müssen sie in die Wahlen mit eingeschlossen werden?

Wie schütze ich mich am besten vor einer negativen Reaktion?

Lieben Gruß

8904

Community-Antworten (4)

C
celestro

09.09.2026 um 18:01 Uhr

Ich würde sagen: "es kommt sehr darauf an"!

1.) Handelt es sich bei euch um einen kirchlichen Träger, dann wäre an der Stelle eine Gründung eines BR mEn bereits unzulässig (es käme aber eine Mitarbeitervertretung / MAV in Frage).

wäre das nicht der Fall (freier Träger / Tendenzbetrieb), dürfte die Gründung eines BR möglich sein ... sofern diverse andere Dinge vorliegen, z.B. die notwendige Zahl von 5 ständig wählberechtigten Arbeitnehmern.

2.) Ob die Pflegefamilien als AN gelten, müsste man prüfen:

Besteht ein Arbeitsvertrag? Gibt es feste Arbeitszeiten? Gibt es Urlaubsansprüche? Werden Weisungen hinsichtlich der Erziehung, Dokumentation oder Dienstplanung erteilt? Erfolgt eine enge organisatorische Einbindung in den Jugendhilfeträger? Wird die Vergütung als Arbeitsentgelt gezahlt? Je stärker die Eingliederung und Weisungsgebundenheit, desto eher kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen.

wobei es mMn eher unwahrscheinlich ist, dass die Angehörigen der Pflegefamilien als AN zählen. Aber es ist nicht völlig ausgeschlossen und dann müssten sie in die Wahlen selbstverständlich einbezogen werden.

3.) Vor einer negativen Reaktion schützen?

a) den Versuch, einen BR zu gründen aus dem Kopf schlagen

b) es gibt gewisse "Sicherungen" für Personen, die einen BR gründen (§78 BetrVG ggf. §119 BetrVG etc.)

E
ele

09.09.2026 um 19:26 Uhr

Vielen lieben Dank.

Es ist alles etwas verzwickt.

Wir sind aber eine GmbH mit mehr als 5 Mitarbeitenden.

Ich denke ein BR schadet nie & es sagt doch eigentlich schlussendlich ziemlich viel über einen Arbeitgeber aus ob er einen bei der Gründung freiwillig unterstützt oder nicht oder?

L
Lehi2026

10.09.2026 um 06:27 Uhr

Hallo Ele,

vor dieser Situation standen wir hier alle mal. Bei uns ist die erste Wahl etwa 25 Jahre her (Eingliederungshilfe).

Es war eine Herausforderung und wir haben uns dann an eine Gewerkschaft gewendet. Da war das Internet hinsichtlich dieser Auskunftsmöglichkeiten noch in den Anfängen :-).

Aber heutzutage kann man alle Schritte gut nachlesen, was aber immer hilft sind Netzwerke. Ist in eurer Nähe ein Verein, Träger u.ä., wo es bereits einen BR gibt? Sieht man mitunter auch auf deren Internetseiten. Das ist viel Recherchearbeit, kann sich aber lohnen.

Wichtig ist im Vorfeld auszuloten, wie der Großteil der Kollegen*innen darüber denkt. Denn wenn die Wahl stattfindet und keiner kommt (vielleicht aus Angst) ist es blöd. Aber ich gehe davon aus, dass das bereits geklärt ist.

Das Pflegeeltern da mitwählen könnten, bezweifle ich, denn sicher haben sie keinen Arbeitsvertrag, denn es besteht meiner Kenntnis nach ein zivilrechtliches Betreuungs- oder Pflegeverhältnis.

Das schließt dann die Wahlmöglichkeit aus. Und wenn ihr einen BR haben solltet, seid ihr auch nicht für diese Pflegeeltern zuständig. Aber das sind Dinge, die ihr nach der Wahl angehen könnt.

Viel Glück für diesen Schritt und IHR SCHAFFT DAS...

E
ele

10.09.2026 um 10:25 Uhr

Ich danke dir fürs Mut machen!

Bin sehr motiviert und sehe das als Chance für unser Unternehmen.

Der Tipp mit der Gewerkschaft und anderen Trägern in der Nähe ist eine super Idee!

Vielen Dank.

Ihre Antwort