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Mitbestimmung Gehalt

B
Betriebsrätin2026
vor 2 Tagen

Hallo,

in einem mittelgroßen Unternehmen mit 100 Mitarbeitern wurde erstmals ein Betriebsrat gegründet. Es handelt sich um einen Pflegedienst mit sehr vielen Teilzeitkräften.

Jetzt stellt sich die Frage inwieweit wir beim Thema Gehalt das Recht haben mit zu entscheiden. Es gibt eine Tabelle mit den Gehaltsstufen für unser Unternehmen. Leider sind wir keinem Tarif angeschlossen. Es wurde immer gesagt, dass alle Mitarbeiter gerecht in die Gehaltstabelle eingruppiert werden. Nun ist uns aber zu Ohren gekommen, dass einige wenige Mitarbeiter nicht in der Tabelle berücksichtigt wurden sondern ein anderes Gehalt ausgehandelt haben. Müssten diese nicht auch dort eingegliedert werden? Inwieweit können wir damit bestimmen? Es könnte ja auch eine weitere Gehaltsgruppe erstellt werden mit dem Gehalt dieser Personen, aber dann wären sie mit aufgeführt.

Wie können und müssen wir uns verhalten?

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Community-Antworten (1)

OH
Olav HB

10.09.2026 um 14:36 Uhr

Bei den Gehälter gibt es, leider, nur wenig Spielraum für den BR. Das hängt damit zusammen, dass das Gehalt in Unternehmen ohne Tarifbindung tatsächlich frei ausgehandelt werden kann (Vertragsfreiheit), jedenfalls solange wie Mindestlohn und andere gesetzliche Vorgaben (Arbeitszeitsgesetz, Urlaubsgesetz etc.) eingehalten werden.

Meint jemanden ungerechterweise zu wenig zu verdienen, kann er nur mit eine Forderung nach dem Gleichbehandlungsgesetz versuchen seine Bezahlung zu verbessern. Dies ist aber ein schwieriges und u.U. auch langwieriges Verfahren, wobei das Ergebnis offen ist. So muss man u.A. nachweisen, dass man im Vergleich zu anderen Beschäftigten bei gleicher Tätigkeit schlechter bezahlt wird.

Je nach Organisationsgrad bei euch im Betrieb könnt ihr euer Gewerkschaft (vermutlich Ver.di) bitten, mit dem AG in Verhandlung über ein Haustarifvertrag zu treten.

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