Kündigung vor Arbeitsantritt
Unser Arbeitgeber kündigt vor Antritt der Arbeit dem befristeten Vertrag (Sachgrundlos, 6 Monate) mit lediglich ein einzeiligen eMail an den BR "fristgemäß während der Probezeit..."
Ich bin mir ziemlich sicher, es hätte nach §102 BetrVG auch in diesem Fall eine formellen Anhörung des BR geben müssen. Ich finde jedenfalls keine Ausnahmen zu §102, weder in den Kommentare noch in der Rechtsprechung. Wenn ich recht habe, ist also kein ordnungsgemäßen Anhörung des BR erfolgt und somit die Kündigung (falls Klage eingereicht wird) unwirksam.
Wie sieht ihr da die Rechtslage?
Community-Antworten (1)
24.08.2026 um 10:25 Uhr
Auf Anwaltsseiten zum Thema Arbeitsrecht liest man u.a. bei klimt.blog/2026/08/17/betriebsratsanhoerung-bei-probezeitkuendigung-laestige-formsache-oder-risiko/
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Der BR ist auch bei Probezeitkündigung anzuhören.
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Auch ein Grund muss angegeben werden.
Auf jeden Fall ist es da gut beschrieben...
Liebe Grüße
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