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Kündigung vor Arbeitsantritt

OH
Olav HB
vor 17 Tagen

Unser Arbeitgeber kündigt vor Antritt der Arbeit dem befristeten Vertrag (Sachgrundlos, 6 Monate) mit lediglich ein einzeiligen eMail an den BR "fristgemäß während der Probezeit..."

Ich bin mir ziemlich sicher, es hätte nach §102 BetrVG auch in diesem Fall eine formellen Anhörung des BR geben müssen. Ich finde jedenfalls keine Ausnahmen zu §102, weder in den Kommentare noch in der Rechtsprechung. Wenn ich recht habe, ist also kein ordnungsgemäßen Anhörung des BR erfolgt und somit die Kündigung (falls Klage eingereicht wird) unwirksam.

Wie sieht ihr da die Rechtslage?

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Community-Antworten (4)

L
Lehi2026

24.08.2026 um 10:25 Uhr

Auf Anwaltsseiten zum Thema Arbeitsrecht liest man u.a. bei klimt.blog/2026/08/17/betriebsratsanhoerung-bei-probezeitkuendigung-laestige-formsache-oder-risiko/

  1. Der BR ist auch bei Probezeitkündigung anzuhören.

  2. Auch ein Grund muss angegeben werden.

Auf jeden Fall ist es da gut beschrieben...

Liebe Grüße

P
pwrmac

31.08.2026 um 07:12 Uhr

Auch ein Grund muss angegeben werden.

ich glaube nicht. Jedenfalls nicht in der Probezeit.

X
XYZ68

31.08.2026 um 12:59 Uhr

@pwrmac

gegenüber dem Betriebsrat muss die Kündigung begründet werde, allerdings reichen in der Probezeit halt auch lapidare Gründe wie "Passt nicht ins Team"

D
Damei81

03.09.2026 um 17:31 Uhr

in der Wartezeit reicht: "Es passt nicht"

die Probezeit ist die Frist der Kündigung und kann bis zu 6 Monaten sein

die Wartezeit ist der Schutz und ist 6 Monate

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