Kündigung vor Arbeitsantritt
Unser Arbeitgeber kündigt vor Antritt der Arbeit dem befristeten Vertrag (Sachgrundlos, 6 Monate) mit lediglich ein einzeiligen eMail an den BR "fristgemäß während der Probezeit..."
Ich bin mir ziemlich sicher, es hätte nach §102 BetrVG auch in diesem Fall eine formellen Anhörung des BR geben müssen. Ich finde jedenfalls keine Ausnahmen zu §102, weder in den Kommentare noch in der Rechtsprechung. Wenn ich recht habe, ist also kein ordnungsgemäßen Anhörung des BR erfolgt und somit die Kündigung (falls Klage eingereicht wird) unwirksam.
Wie sieht ihr da die Rechtslage?
Community-Antworten (4)
24.08.2026 um 10:25 Uhr
Auf Anwaltsseiten zum Thema Arbeitsrecht liest man u.a. bei klimt.blog/2026/08/17/betriebsratsanhoerung-bei-probezeitkuendigung-laestige-formsache-oder-risiko/
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Der BR ist auch bei Probezeitkündigung anzuhören.
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Auch ein Grund muss angegeben werden.
Auf jeden Fall ist es da gut beschrieben...
Liebe Grüße
31.08.2026 um 07:12 Uhr
Auch ein Grund muss angegeben werden.
ich glaube nicht. Jedenfalls nicht in der Probezeit.
31.08.2026 um 12:59 Uhr
@pwrmac
gegenüber dem Betriebsrat muss die Kündigung begründet werde, allerdings reichen in der Probezeit halt auch lapidare Gründe wie "Passt nicht ins Team"
03.09.2026 um 17:31 Uhr
in der Wartezeit reicht: "Es passt nicht"
die Probezeit ist die Frist der Kündigung und kann bis zu 6 Monaten sein
die Wartezeit ist der Schutz und ist 6 Monate
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