Sonderfall: Fehlerhafte Betriebsratsanhörung während der Wartezeit
Hallo zusammen,
ich arbeite bei DHL mit einem auf 8 Monate befristeten Vertrag. Mein Arbeitsvertrag enthält eine 6-monatige Probezeit. Ich wurde in der Probezeit ordentlich gekündigt.
Die Betriebsratsanhörung erfolgte mit dieser Formulierung:
"Wir beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis mit Herrn GR während der Probezeit ordentlich und fristgerecht zu kündigen."
Der Betriebsrat hat in seiner Stellungnahme mehrfach auf die Probezeit Bezug genommen und auf dieser Basis argumentiert. Da der Arbeitgeber im Anhörungsschreiben weder die Kündigungsfrist noch das Enddatum genannt hat, was grundsätzlich in Ordnung ist, solange der Betriebsrat diese selbst berechnen kann, hat der Betriebsrat aufgrund der Kündigung während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zugrunde gelegt.
Nun habe ich festgestellt, dass 6 Monate Probezeit bei nur 8 Monaten Befristetearbeitsvertrag nach unverhältnismäßig und damit unwirksam sind. Die Probezeit ist von Anfang an nichtig. Es war 4 Wochenfrist und keine 2 Wochen.
Wenn die Probezeit unwirksam ist, hat das dann nicht direkte Auswirkung auf die Betriebsratsanhörung? Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat durch die Formulierung "Kündigung während der Probezeit" in die Irre geführt auch wenn er unbewusst das gemacht hat. macht solche falsche Information über die die Anhörung unwirksam? Bitte helfen Sie mir. Was ist Ihre Einschätzung? Aktuell läuft gegen DHL eine Kündigungsschutzklage, bei der es genau um diesen Punkt geht. Wie denken Sie, würde das Gericht einen solchen Fall beurteilen? Normalerweise wird eine fehlerhafte Kündigungsfrist von den Gerichten häufig entsprechend umgedeutet oder korrigiert. Bei mir liegt jedoch ein Sonderfall vor, da die fehlerhafte Kündigungsfrist unmittelbar mit der Anhörung des Betriebsrats zusammenhängt und vorallem da der Arbeitgeber weder Frist noch enddatum gennant hat, hat die Betreibsrat den Falschenfrist abgeleitet.
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