W.A.F. LogoSeminare

verschwiegenheit

B
BR_Braas1
vor 16 Std.

Wir sind von der GF gebeten worden die BV zur Arbeitszeit/-pausenregelung zu überarbeiten. Die GF hat uns ihre Wünsche mitgeteilt, denen wir nachkommen wollen.

Nun hat ein BR-Mitglied seine Kollegen darüber informiert.
Ein Kollege ist daraufhin zu seinem Vorgesetzen gegangen und hat ihn darauf angesprochen, dass er die Änderung nicht in Ordnung findet.

Die GF wurde von dem Vorgesetzten informiert und die fragen nun beim BR-Vorsitzenden nach, ob wir eine "undichte Stelle" hätten.
Das ist ärgerlich für uns, da das Vertrauensverhältnis GF/BR einen Riss bekommen hat.

Wie sollen wir mit dem BR-Mitglied umgehen?

6505

Community-Antworten (5)

B
BR_Braas1

10.08.2026 um 12:07 Uhr

Ergänzung: Die BV ist noch nicht überarbeitet und veröffentlich.

P
pwrmac

10.08.2026 um 14:13 Uhr

Wie sollen wir mit dem BR-Mitglied umgehen

Dumm gelaufen, würde ich sagen. An den Pranger stellen kannste ihn nun auch nicht. Darauf hinweisen, das er so etwas zu unterlassen hat, bis es offiziell unterschrieben. Deswegen kannst du ihn ja nicht rausschmeißen. Das Gleiche ist uns auch widerfahren. Kann passieren.

B
BR_Braas1

10.08.2026 um 14:13 Uhr

Danke für die Rückmeldung

L
Lehi2026

10.08.2026 um 14:15 Uhr

Hallo, ich glaube euch, dass das eine bescheidene Situation ist. Nun ist es so, aber ihr könnt noch mit dem AG ins Gespräch kommen.

Keine pauschale Geheimhaltung: Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung (BV) sind grundsätzlich keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (§ 79 BetrVG). Somit habt ihr nur eure Pflicht getan und die MA über Vorhaben eures AG informiert. Dinge, welche der Geheimhaltung unterliegen, sind definiert. Dazu gehört eine BV nicht.

Das Demokratieprinzip: Der BR ist kein Geheimclub. Die Belegschaft hat ein Recht darauf zu erfahren, was der Arbeitgeber plant. Euer BRM hat also primär seine demokratische Informationspflicht erfüllt, auch wenn das Timing unglücklich war. Und nun lässt man das Gremiumsmitglied nicht allein so dastehen, vielmehr wird das gemeinsam getragen.

Nach außen (gegenüber dem Arbeitgeber): Schützt das Gremium. Erklärt dem Arbeitgeber sachlich, dass der BR die Belegschaft bei so einschneidenden Themen wie einer BV-Änderung ohnehin einbinden muss. Signalisiert Verhandlungsbereitschaft, aber entschuldigt euch nicht für die Information der Mitarbeiter. Im Gespräch signalisieren - wir nehmen die Pflichten aus § 79 BetrVG ernst. Das Ändern einer BV berührt jedoch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und ist kein Betriebsgeheimnis. Um Gerüchten vorzubeugen, ist eine transparente Information der Mitarbeiter zwingend notwendig und diese Aufgabe haben wir erledigt.

Nach innen (im Gremium): Klärt, dass Alleingänge die Verhandlungsposition des gesamten BR schwächen. Vereinbart für die Zukunft eine klare, gemeinsame Kommunikationsstrategie.

Gegenüber den Mitarbeitern: Übernehmt als Gremium die Hoheit über das Thema. Informiert die Belegschaft jetzt offiziell und sachlich über den aktuellen Stand, um Gerüchte und Panik zu vermeiden.

Und manchmal ist ein Riss in der Vertrauensebene auch etwas, wo man mal wieder gut Position beziehen kann. Also ärgert euch nicht, macht dem AG klar, dass keine undichte Stelle da ist, ihr nur euer Ehrenamt gut macht, indem ihr die Mitarbeiter einbezieht. Dafür wurdet ihr gewählt. Und den MA signalisiert ihr, dass ihr euch das erstmal in Ruhe anhören wollt, bevor es in die "offizielle" Version geht.

Ich wünsche euch gute Gespräche.

B
BR_Braas1

10.08.2026 um 14:25 Uhr

Danke @Lehi2026

Ihre Antwort