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Verschwiegenheit

L
lussil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich suche für den BR eine Mustervorlage zur Verschwiegenheit. Könnt ihr mir da helfen ?

97009

Community-Antworten (9)

R
Rattle

20.06.2014 um 18:42 Uhr

Hallo,

steht doch schon im BetrVG, willste alles doppelt absichern.

§ 79 BetrVG § 82 Abs.2 BetrVG

MFG

L
lussil

20.06.2014 um 19:07 Uhr

Ja würde ich gerne

G
gironimo

20.06.2014 um 19:15 Uhr

Dazu gibt es keinerlei Veranlassung.

Wann der BR zur Geheimhaltung oder Verschwiegenheit verpflichtet ist, steht im Gesetz. Und das man sich an Gesetze zu halten hat, ist staatbürgerliche Pflicht.

B
blackjack

20.06.2014 um 19:22 Uhr

Ich würde nichts unterschreiben (weil es Blödsinnig ist). Watt nu?

A
AgendP

20.06.2014 um 19:43 Uhr

@lussil, eine Aufklärung oder Vergatterung in deiner Position als brv in der Sitzung als TO reicht. du hast es eh nicht in der Hand ob die plappern oder nicht, wenn es so ist musst du eben die wege gehen die zu gehen sind. mach dir darüber keinen kopf. wenn ihr im br keinen Vertrauenskörper habt, dann musst du das vertrauliche auf das reduzieren was in der brtvg als info verlangt werden kann. ist so , die brms sind bunt und oft haben sie Konfetti im kopf, am besten macht ihr erst mal ein wochend Seminar wo ihr euch alle genenlert dann klappt das auch besser mit dem vertrauen. doppelten boden sollte es für dich als br ja nbicht geben. ist eben alles live und ohne netz...

H
Hartmut

22.06.2014 um 12:33 Uhr

Hallo lussil, es ist dir aber klar, dass es eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nicht gibt? Es gibt eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit, aber das ist etwas ganz anderes.

Im Gegenteil, solange ihr nur vertraulich mit den euch anvertrauten Daten umgeht, solltet ihr ganz und gar nicht verschwiegen sein! Die Belegschaft hat ein Interesse zu erfahren, was ihr tut, und ihr solltet sie auch informieren. Was spricht denn dagegen?

O
Orion

22.06.2014 um 13:49 Uhr

„Hallo lussil, es ist dir aber klar, dass es eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nicht gibt? Es gibt eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit, aber das ist etwas ganz anderes.“

??????????????????????????????????????????????????

Antwort 1 Erstellt am 20.06.2014 um 16:42 Uhr von Rattle Antwort 3 Erstellt am 20.06.2014 um 17:15 Uhr von gironimo

A
AgendP

22.06.2014 um 14:23 Uhr

es gibt wohl dinge oder sachlagen die mich als br nicht nur zur vertraulichkeit wzingen sondern auch eine verschwiegenheit fordern! oder plappert ihr überall rum wer was bekommt? oder dem br berichtet????? wenn im br einer sagt DAS bleibt unter uns dann muss das so sein! ansonsten würde die vertaulichkeit der belegschaft wohl sehr schnell dahin sein. wer informationen weiter gibt muss sich auch damit auseinander setzten wie diese verstanden werden und was mit diesen informationen passiert. gerüchte vom br können in der belegschaft sehr schnell zum nackenschlag werden. aussedem sollten informationen immer überprüft werden, ob sie stimmig und sinnig sind

@orion, einige hier müssen eben nicht doppelt posten sondern auch doppelt nicken. das ist dann ein dopplnickinator

H
Hoppel

22.06.2014 um 14:40 Uhr

@ lussil

Die von Dir gewünschte Mustervorlage "Verschwiegenheit" ist ziemlicher Nonsens. In welchen Fällen ein BR Stillschweigen zu bewahren hat, ist im BetrVG bereits eindeutig geregelt. Sollte Euer Gremium aber nicht davon abhalten, das Thema in einer Sitzung zu erörtern.

Lies Dir mal diese Seite durch: http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/079ff_BetrVG_Geheimhaltung_BR.pdf

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