Erstellt am 22.04.2013 um 12:20 Uhr von Erdenbürger
Ihr als BR habt keine Verschwiegenheitsplicht gegenüber Eure Kollegen. Aber rein Menschlich hat der Chef doch nun wirklich sich sehr nett und korrekt verhalten, denn er möchte Euch informiert wissen und den betroffenen Kollegen nicht bloß stellen. Vielleicht wenn es die Umstände es zulassen, solltet es ihr einfach mal hinnehmen.
L. g. aus HH
Erstellt am 22.04.2013 um 12:53 Uhr von Pjöng
Auf jeden Fall gehört es sich, die Tatsache dass man sich nicht an die erwartete Verpflichtung zur Verschwiegenheit halten will, der anderen Seite mitzuteilen, dies zu begründen und auch der Gegenseite noch einmal Gelegenheit zu geben, seine Forderung zu begründen.
Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bestimmter Strategien sollte man sich auch vorher überlegen.
Erstellt am 22.04.2013 um 13:36 Uhr von Lotte
Hallo MrsDalloway,
wenn der Kollege zum Dienstgespräch geladen werden soll, sollte er wissen worum es geht und ein BRM seines Vertrauens mitnehmen. Habt Ihr eine BV zum Thema Sucht? Wisst Ihr worauf der AG mit dem Gespräch abzielt?
Dem betroffenen Kollegen gegenüber gibt es keine Verschwiegenheitspflicht. Ob Ihr dem AG mitteilt, dass Ihr Euch an die nicht vorhandene Pflicht auch nicht halten werdet, ist abzuwägen.
Der AG wird vielleicht in Zukunft dann "Spontangeaspräche" ohne vorherige Info an den BR führen wollen, aber ob er damit duchkommt, liegt ja wieder an Euch.
LG Lotte
Erstellt am 22.04.2013 um 17:56 Uhr von gironimo
Wenn Ihr Euch nun schon mit dem AG über den Fall ausgetauscht habt, solltet Ihr Euch mit ihm über die Vorgehensweise einigen. Dabei sollten praktische Überlegungen eine Rolle spielen. Es mag in besonderen Situation sinnvoll sein, einen Überraschungseffekt auszunutzen oder eben nicht.
Ich würde es auch für wichtig ansehen, wenn Ihr Euch mit dem AG über die weitere Vorgehnsweise einigt (wenn es keine BV Sucht gibt). Mit dem Alkoholproblem zu konfrontieren ist das eine - aber was dann......