Hallo zusammen,

Ich hab mal eine Frage zum Thema Verschwiegenheit. Man stelle sich vor, der Arbeitgeber hat Hinweise erhalten, dass ein Mitarbeiter ein Alkoholproblem haben könnte und plant ihn mit diesem Sachverhalt zu konfrontieren. Er informiert hierüber den BR und verpflichtet ihn zeitgleich zu absolutem Stillschweigen auch dem betroffenen Mitarbeiter gegenüber. Geht das? Also Verschwiegenheit dritten gegenüber ist klar! Aber darf er auch verlangen, dass wir mit dem betroffenen Mitarbeiter nicht reden bis das Gespräch zw. Mitarbeiter und Arbeitgeber stattgefunden hat?

Danke für die Hilfe!