Erstellt am 16.07.2014 um 23:14 Uhr von hüttenzauber
Parag.79 BetrVG.
So ähnlich geht es mir auch.
Erstellt am 17.07.2014 um 07:35 Uhr von FrauMama
Kann aber leider im §79 nicht finden, dass ein BR-Mitglied interne Gespräche der BR-Sitzung nicht an den AG weitergeben darf und zwar, bevor Beschlüsse getroffen wurden.
Heißt also, das BR-Mitglied berichtet (vermutlich) den AG direkt nach den Sitzungen über alles besprochene.
Danke!
FrauMama
Erstellt am 17.07.2014 um 08:07 Uhr von Kölner
Weiss man denn, wer es war? Kann man ne kleine Testgranate werfen?
Da würde ich im Zweifel mal eine betriebliche Öffentlichkeit in Bezug auf das Verhalten des BRM herstellen.
Erstellt am 17.07.2014 um 08:21 Uhr von FrauMama
Es gibt nur eine Vermutung, aber keine gesicherten Beweise.
Was meinst du denn mit einer "betrieblichen Öffentlichkeit"?
Erstellt am 17.07.2014 um 08:23 Uhr von Kölner
Naja. Man kann ja - sofern man es weiss - den Betrieb irgendwann, wenn es unerträglich wird, darüber unterrichten, dass man einen Maulwurf im BR hat...
...vll. nicht so deutlich aber so ungefähr.
Erstellt am 17.07.2014 um 08:45 Uhr von BRTom
Eigentlich sollte es sich von selbst verstehen, dass ein BRM nicht alles dem AG berichtet.
Einen § dazu gibt es nicht. Wir haben dies in einer Geschäftsordnung für den BR geregelt und der Vorsitzende erinnert die Sitzungsteilnehmer zu Beginn der Sitzung an die Vertraulichkeit aller besprochenen Informationen.
Solange ihr keine Beweise habt, sollte ihr mit öffentlichen Äußerungen sehr vorsichtig sein. Sobald ihr handfeste Beweise habt, solltet ihr den Ausschluss des BRM angehen.
Erstellt am 17.07.2014 um 08:57 Uhr von FrauMama
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Eine Geschäftsordnung zu formulieren, finde ich eine super Idee.
Mal schauen, ob alles so klappt, wie wir uns das vorstellen.
Erstellt am 17.07.2014 um 09:15 Uhr von Dezibel
> Sobald ihr handfeste Beweise habt, solltet ihr den Ausschluss des BRM angehen.
Na dann viel Spaß dabei.
> Eine Geschäftsordnung zu formulieren, finde ich eine super Idee.
Und was dann, wenn weiter berichtet wird? Was interessiert eine Geschäftsordnung, wenn Vergehen gegen diese nicht geahndet werden (können)?
Ich finde das keine gute Idee, da damit auch die Flexibilität des BR beschnitten wird, und meist nur Dinge drinstehen, die bereits durch Gesetz, Tarif oder BV geregelt sind.
Erstellt am 17.07.2014 um 09:59 Uhr von BRTom
@Dezibel
Also das ist ja nun davon Abhängig, wie ich die Geschäftsordnung formuliere. Sinnvoll sind halt solche Sachen, die eben nicht klar im BetrVG stehen oder z.B. Entsendungen inkl. Ersatz. Dann sind nicht immer Beschlüsse erforderlich.
Wir haben in den letzten 18 Jahren nur positive Erfahrungen mit der Geschäftsordnung gemacht.
Verstösse zu Ahnden ist natürlich schwierig und eine Frage, wie konsequent ist das Gremium überhaupt.
Erstellt am 17.07.2014 um 15:18 Uhr von paula
einen solchen Verstoß gegen eine GO könnte man gar nicht ahnden...
Erstellt am 17.07.2014 um 15:22 Uhr von Kölner
GOs mit so einem Inhalt sind nicht besser als ne Tonne Moralin beim Sozialamt; nämlich ne Luftnummer.
Ich weiss auch gar nicht, was man mit so einer GO erreichen will? Das ist doch purer Schwachsinn. Und wenn dann noch ein BRV um die Ecke käme mit der Ansage, die Verschwiegenheit ernstzunehmen, würde ich mich an meinen Kindergarten erinnert fühlen und die Förmchen wieder rausholen.
So bitte nicht!
Entweder man findet einen Weg ins Gespräch zu kommen oder man entblösst der Belegschaft das Vorgehen einzelner BRMs...