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Verschwiegenheit

A
Alexxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ich als BRV (Gremium 9 Mitglieder)habe ein Problem, dass 1 BR Mitglied(A) wiederholt internes(Bemerkungen, bzw. Meinung einzelner BR Mitglieder) von den Sitzungen den Mitarbeitern erzählt. Es wurde deshalb auch schon mal der Vertreter der Gewerkschaft geladen, der zum Thema Verschwiegenheit einen Vortrag hielt. Bei der letzten Sitzung mussten wir eine Zustimmung zu einer internen Stellenausschreibung geben. Es lagen 3 Bewerbungen vor und die GL entschied sich für Mitarbeiter A, das Gremium stimmte dem zu. Eines der BR Mitglieder(B) gab noch seinen Kommentar dazu ab: „Gott sei Dank, dass sich die GL nicht für Mitarbeiter B entschieden hat, wäre mit diesem Job überfordert gewesen, habe gehört, dass er 2 linke Hände hat “, so in etwa. Dieser Spruch wurde vom BR Mitglied(A) dem Mitarbeiter B erzählt, worauf dieser sich bei seinem Meister über BR Mitglied(B) beschwerte und dies auch dem Personalchef mitteilt, Verleumdung usw. Nach Rücksprache mit BR Mitglied(B) fiel dieser Spruch nur in unserer Sitzung, was ich ihr auch glaube. Unser plapperndes BR Mitglied ist am 10.01. wieder in der Arbeit und nun möchte ich mal ein paar Info's holen, was ich dagegen unternehmen kann, bzw. muss. BR Mitglied(B) will auch den Vertreter der GW informieren, da dies nun schon das 2.Mal war, dass internes aus ihrem Mund nach außen getragen wurde. Sie meint, dass es gegen sie eine persönliche Hetzkampanie ist, da beide nicht die „besten Freunde“ sind und erwartet nun von mir bzw. von der GW Konsequenzen gegenüber dem anderen BR Mitglied. Hoffe auf viele Antworten Alex

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Community-Antworten (7)

S
sanifair

28.12.2010 um 23:22 Uhr

weder Du noch die Gewerkschaft (was hat die bitte damit zu tun?) können hier etwas machen. Entweder spricht das Gremium das an, oder der AG wird etwas tun oder das betroffene BRM

A
Alexxx

29.12.2010 um 00:15 Uhr

kann man in einem solchen Fall von Pflichtverletzung reden? GW deshalb, 1.weil der Vertreter der GW nach dem 1.Fall extra auf die Verschwiegenheit hingewiesen hat. 2. Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können ebenfalls beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat beantragen.

muss man bei einer Pflichtverletzung das BR Mitglied ausschliessen, bzw. beim Arbeitsgericht dies durchboxen? muss dies beschlossen werden oder könnte dies das betroffene BR Mitglied selbst vor Gericht durchsetzen? Wie soll ich mich verhalten? Komme mit beiden eigentlich gut aus. Alex

K
Kölner

29.12.2010 um 00:47 Uhr

@Alexxx Da hat man m.E. kaum eine Chance, weil die Ausführungen des Gew. nur Prosa ist und nicht wirklich beklagbar ist.

A
Alexxx

29.12.2010 um 15:51 Uhr

Soll ich dann gar nicht unternehmen? in unserem Gremiun wird mit Sicherheit wieder alles unter denTisch gekehrt. z.B. wahr ja ned so krass und beim nächsten Mal.. usw. Habe die Faxen mitlerweile satt und möchte etwas unternehmen, nur was?? Alex

S
sueton

30.12.2010 um 09:30 Uhr

Moin Alexxx !

Was willst Du denn hören ? Den Betreffenden verdreschen,verklagen,Zunge abschneiden ???

Natürlich kann man mit dem allseits beliebten §23 BetrVG winken,aber ehe der - wenn überhaupt - zum Tragen käme,ist die Amtsperiode vorbei.

Das Thema nochmal zum TOP machen,als BRV auf den Tisch hauen und dann sehen.

Grüsse,sueton

A
angehei

31.12.2010 um 10:04 Uhr

Hi Alex,

bei Deinem Beitrag kommt mir mein Gremium in den Sinn, es gibt hier durchaus Paralellen die gleich gelagert sind. Dein Betriebsrat das unbekannte Wesen, du hast es mit Kollegen unterschiedlichster Prägung zu tun. Auch bei mir ist es so, das kaum die Tür des Betriebsratsbüro geschlossen ist, schon die tollsten Meldungen im Hause kursieren. Entweder hat der eine oder andere Kollege das Bedürfnis seinen Wählern den gewährten Vertrauensbonus mit Informationen zu begleichen oder den Wunsch sich als äußerst wichtige Person zu präsentieren. Du erhältst als Betriebsrat eben Informationen von der GF, die anderen nicht zugängig sind. Hier ist der Faktor Mensch zu berücksichtigen, nach dem Motto "Ich weis was, was du nicht weist" die Krux an der Geschichte ist halt die, das sich das Gremium evtl. selbst einen Druck auferlegt, dem er unter normalen Umständen nicht ausgesetzt wäre. Die Erwartungshaltung der Mitarbeiter wird größer, je mehr Einzelheiten durchsickern, wer hätte nicht gerne einen allwissenden Betriebsrat an seiner Seite. Also Faust in der Tasche ballen und Kopf schüttelnd daneben stehen auch wenn es einem stinkt.

Guten Rutsch und weiterhin erfolgreich BR Arbeit im Neuen Jahr

R
regro

05.01.2011 um 11:56 Uhr

Hallo Alexx

Siehe Betr.VG § 79. daraufsolltest du dein BR-Mitglied bei der nächsten Sitzung hinweisen, bei widerhohlung berate dich mit der Gewerkschaft.

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