Erstellt am 28.12.2010 um 22:22 Uhr von sanifair
weder Du noch die Gewerkschaft (was hat die bitte damit zu tun?) können hier etwas machen. Entweder spricht das Gremium das an, oder der AG wird etwas tun oder das betroffene BRM
Erstellt am 28.12.2010 um 23:15 Uhr von Alexxx
kann man in einem solchen Fall von Pflichtverletzung reden?
GW deshalb,
1.weil der Vertreter der GW nach dem 1.Fall extra auf die Verschwiegenheit hingewiesen hat.
2. Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können ebenfalls beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat beantragen.
muss man bei einer Pflichtverletzung das BR Mitglied ausschliessen, bzw. beim Arbeitsgericht dies durchboxen?
muss dies beschlossen werden oder könnte dies das betroffene BR Mitglied selbst vor Gericht durchsetzen?
Wie soll ich mich verhalten? Komme mit beiden eigentlich gut aus.
Alex
Erstellt am 28.12.2010 um 23:47 Uhr von Kölner
@Alexxx
Da hat man m.E. kaum eine Chance, weil die Ausführungen des Gew. nur Prosa ist und nicht wirklich beklagbar ist.
Erstellt am 29.12.2010 um 14:51 Uhr von Alexxx
Soll ich dann gar nicht unternehmen? in unserem Gremiun wird mit Sicherheit wieder alles unter denTisch gekehrt. z.B. wahr ja ned so krass und beim nächsten Mal.. usw. Habe die Faxen mitlerweile satt und möchte etwas unternehmen, nur was??
Alex
Erstellt am 30.12.2010 um 08:30 Uhr von sueton
Moin Alexxx !
Was willst Du denn hören ? Den Betreffenden verdreschen,verklagen,Zunge abschneiden ???
Natürlich kann man mit dem allseits beliebten §23 BetrVG winken,aber ehe der - wenn überhaupt - zum Tragen käme,ist die Amtsperiode vorbei.
Das Thema nochmal zum TOP machen,als BRV auf den Tisch hauen und dann sehen.
Grüsse,sueton
Erstellt am 31.12.2010 um 09:04 Uhr von angehei
Hi Alex,
bei Deinem Beitrag kommt mir mein Gremium in den Sinn, es gibt hier durchaus Paralellen die gleich gelagert sind. Dein Betriebsrat das unbekannte Wesen, du hast es mit Kollegen unterschiedlichster Prägung zu tun. Auch bei mir ist es so, das kaum die Tür des Betriebsratsbüro geschlossen ist, schon die tollsten Meldungen im Hause kursieren.
Entweder hat der eine oder andere Kollege das Bedürfnis seinen Wählern den gewährten Vertrauensbonus mit Informationen zu begleichen oder den Wunsch sich als äußerst wichtige Person zu präsentieren. Du erhältst als Betriebsrat eben Informationen von der GF, die anderen nicht zugängig sind. Hier ist der Faktor Mensch zu berücksichtigen, nach dem Motto "Ich weis was, was du nicht weist" die Krux an der Geschichte ist halt die, das sich das Gremium evtl. selbst einen Druck auferlegt, dem er unter normalen Umständen nicht ausgesetzt wäre. Die Erwartungshaltung der Mitarbeiter wird größer, je mehr Einzelheiten durchsickern, wer hätte nicht gerne einen allwissenden Betriebsrat an seiner Seite.
Also Faust in der Tasche ballen und Kopf schüttelnd daneben stehen auch wenn es einem stinkt.
Guten Rutsch und weiterhin erfolgreich BR Arbeit im Neuen Jahr
Erstellt am 05.01.2011 um 10:56 Uhr von regro
Hallo Alexx
Siehe Betr.VG § 79.
daraufsolltest du dein BR-Mitglied bei der nächsten Sitzung hinweisen, bei widerhohlung berate dich mit der Gewerkschaft.