Gleitzeit als Vehinderungsgrund
Ist Gleitzeit ein Verhinderungsgrund, um nicht an BR Sitzungen teilzunehmen? Ergänzend ist zu sagen, dass unsere Gleitzeitanträge wie Urlaubsanträge in einem System gestellt und ebenfalls durch den Vorgesetzten genehmigt werden müssen.
Community-Antworten (1)
06.08.2026 um 15:53 Uhr
Was ist denn ein Gleitzeitantrag? Reden wir hier vom "Abfeiern wie Überstunden"? Dann würde ich sagen, dass das BRM den Tag frei hat und somit wie bei Urlaub keine Arbeitspflicht besteht. Daraus würde sich ergeben, dass das BRM verhindert ist, sofern es sich nicht explizit dazu äußert, an den Sitzungen trotzdem teilnehmen zu wollen.
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