Vorsitzender von Ausschuss bei Krankheit
Hallo zusammen. Nehmen wir Mal an ein Ausschuss für Arbeitszeit bestünde. Nun wird der Vorsitzende krank. Ersatzmitglied x rückt nach soweit klar. Darf x dann den Ausschuss leiten oder gar Rückschriften fertigen oder muss dies das letzte verbliebene ordentliche Mitglied dann tun bzw gar keiner?
Community-Antworten (2)
20.07.2026 um 07:13 Uhr
In Ausschüsse des Betriebsrates können nur ordentliche Betriebsratsmitglieder nachrücken. Ersatzmitglieder des Betriebsrates rücken in den Betriebsrat nach, übernehmen aber nicht die Funktion des verhinderten BR-Mitgliedes.
Auch in einem Ausschuss kann und sollte man die Vertretung regeln. Wenn der Ausschuss nicht handlungsfähig ist, muss in meinen Augen, der Betriebsrat wieder übernehmen.
20.07.2026 um 07:30 Uhr
Gibt es für den Ausschuss keine Ersatzmitglieder aus dem Gremium, wir haben immer Minimum 2 Ersatzmitglieder aus dem Gremium, welche dann der Reihenfolge nach einspringen, somit kommt die Situation meist nicht. Diese Ersatzmitglieder für die Ausschüsse sind dann E1; E2 usw. - diese Regelung haben wir im örtlichen Gremium, sowie im Gesamtbetriebsrat.
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