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Vorsitzender von Ausschuss bei Krankheit

P
Pastafrass68
vor 9 Tagen

Hallo zusammen. Nehmen wir Mal an ein Ausschuss für Arbeitszeit bestünde. Nun wird der Vorsitzende krank. Ersatzmitglied x rückt nach soweit klar. Darf x dann den Ausschuss leiten oder gar Rückschriften fertigen oder muss dies das letzte verbliebene ordentliche Mitglied dann tun bzw gar keiner?

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Community-Antworten (2)

X
XYZ68

20.07.2026 um 07:13 Uhr

In Ausschüsse des Betriebsrates können nur ordentliche Betriebsratsmitglieder nachrücken. Ersatzmitglieder des Betriebsrates rücken in den Betriebsrat nach, übernehmen aber nicht die Funktion des verhinderten BR-Mitgliedes.

Auch in einem Ausschuss kann und sollte man die Vertretung regeln. Wenn der Ausschuss nicht handlungsfähig ist, muss in meinen Augen, der Betriebsrat wieder übernehmen.

B
Bea64

20.07.2026 um 07:30 Uhr

Gibt es für den Ausschuss keine Ersatzmitglieder aus dem Gremium, wir haben immer Minimum 2 Ersatzmitglieder aus dem Gremium, welche dann der Reihenfolge nach einspringen, somit kommt die Situation meist nicht. Diese Ersatzmitglieder für die Ausschüsse sind dann E1; E2 usw. - diese Regelung haben wir im örtlichen Gremium, sowie im Gesamtbetriebsrat.

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