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BRV erstellt BVs

S
Sensodyne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin dieses Jahr in den BR gewählt worden. Wir sind ein 15er Gremium, wovon ca die Hälfte vom alten Gremium erneut gewählt wurde. Der Vorsitzende (freigestellt) sowie zwei weitere freigestellte machen so ein bissl ihr eigenbrödlerisches Ding. Mehrfach darauf hingewiesen habe ich, nun möchte ich dagegen vorgehen. Hier meine Probleme. Ich bin im BV-Ausschuss. Viele BV's wurden in der letzten Periode angefangen, aber nicht vollendet. Der Ausschuss wurde ja nun neu gewählt worin ich bin. Ich habe bzw. der neue Ausschuss hat die BVs zum teil geändert, vervollständigt oder komplett umgeschrieben. Eine der BVs wurde der GL zugesand, obwohl das Gremium noch gar nicht darüber beschlossen hat. Aussage des BRV: "die Zeit drängte und sie müsse ja nun mal langsam fertig werden".

An einer anderen BV haben wir nun lange gearbeitet, mehrfach dem Gremium vorglegt und Änderungen bzw. Ergänzungen eingefügt. Sie war vor zwei Wochen auf einem TOP der Ganztagssitung mit der Bezeichnung "letzmalige Änderung ...."(jedoch keinen Beschluss gefasst). Im Nachgang haben wir vom Ausschuss alles soweit geändert und dem Gremium zugesand, sodass in der Folgesitzung darüber beschlossen werden kann. Zur folgenden Sitzung stand dann auf der Tagesordnung die Abstimmung, ob die neue und geänderte (und mehrfach diskutierte) Fassung des aktuellen Ausschusses ODER die Fassung des alten Ausschusses (benannt mit Datum der letzten Änderung) der Geschäftsleitung vorlegen. Die "Alte" ähnelt weder im Wortlaut noch im Inhalt der "Neuen". Nun, es wurde für die ältere Version gestimmt. Soweit so gut. ABER zur GL ging nun eine Fassung, die die Freigestellten (nicht im Ausschuss tätig) geschrieben haben. Diese wurde erstellt im Juli, ähnelt im groben Inhalt der alten Fassung (§en und Struktur sind völlig neu gegliedert, Verschiedene Werte sind ebenfalls Inhalt) aber gar nicht der neuen. Ist das rechtens???

1.02203

Community-Antworten (3)

L
Lexipeda

12.09.2014 um 08:47 Uhr

@Sensodyne Verstehe ich das richtig, dass die "alte" Version in einer nochmals geänderten Form weitergeben wurde? Ohne Beschluss? Das geht nicht.

Oder ist nur eure Version nicht genommen und die in der Sitzung beschlossene Version weitergeben worden?

Ist etwas unklar für diese Uhrzeit heute morgen geschrieben.

Wenn das zweite - von mir angenommen - richtig ist, dass die auf der Sitzung beschlossene Version (ohne Änderungen) weiter gegeben wurde ist es korrekt. Denn BVen kann kein Ausschuss beschließen nur das komplette Betriebsratsgremium

G
gironimo

12.09.2014 um 09:59 Uhr

Es gilt was beschlossen wurde und nicht was einzelne BRs eigenständig machen. Zu hinterfragen wäre die Beschlusslage aus der alten Amtsperiode heraus.

Ihr solltet das Thema wer macht was und warum auf die Tagesordnung einer Sitzung nehmen und diskutieren.

H
Hartmut

12.09.2014 um 13:20 Uhr

Na Moment. Du bist im BV-Ausschuss, sagst du. Ihr habt also offenbar einen Ausschuss, dessen Aufgabe es ist, BVen vorzubereiten? Dann würde ich das Vorgehen verstehen können, solange es noch nicht um konkrete Verhandlungen oder gar Abschlüsse geht, sondern nur um erste Sondierungen mit der GL und erste Abstimmungen.

Zum zweiten Teil: Nein, natürlich darf nichts anderes zur Unterschrift vorgelegt werden, als vom Gremium beschlossen. Völlig ausgeschlossen! Falls doch, ist das Unterschriebene unwirksam, und die 'Schuldigen' haben eine Pflichtverletzung begangen.

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