Befangenheit
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber hat eine neu zu besetzende Stelle ausgeschrieben, auf die sich auch ein Betriebsrat Mitglied beworben hat. Wegen der höheren Qualifikation des externen Bewerbers hat sich der Arbeitgeber gegen das Betriebsratsmitglied entschieden. Das Gremium hat die Zustimmung zur Einstellung des externen Bewerbers verweigert mit dem Hinweis das, dass BR-Mitglied durch eine zumutbare Weiterbildung die gleiche Qualifikation erlangen könnte und deswegen dem externen vorzuziehen ist. Durfte das abgelehnte Betriebsratsmitglied an der Beschlussfassung zur Einstellung des externen Kandidaten teilnehmen oder ist es durch seine eigene Bewerbung befangen?
Community-Antworten (3)
10.07.2026 um 12:23 Uhr
In dem Fall darf es teilnehmen und muss es sogar, es sei denn, es ist aus einem anderen Grund verhindert. Nur wenn es um die eigene Versetzung gehen würde, wäre das BRM rechtlich verhindert.
Ob das BRM befangen ist, hat mit der Verhinderung nichts zu tun. Für die rechtliche Verhinderung ist ausschlaggebend, das man unmittelbar und direkt betroffen ist.
13.07.2026 um 08:47 Uhr
Das BRM durfte an dem Beschluss teilnehmen, da es nicht direkt betroffen ist. Es ging ja, wie XYZ68 geschrieben hat, nicht um die eigene Versetzung.
Aber andere Frage: Habt ihr eine Vereinbarung, dass interne Bewerber externen gegenüber bevorzugt werden? Falls nein, sehe ich keinen rechtlich haltbaren Ablehnungsgrund der Einstellung.
16.07.2026 um 11:28 Uhr
Ob das BRM befangen ist, hat mit der Verhinderung nichts zu tun. Doch! Nur geht der Gesetzgeber eben davon aus, das ein BRM nur dann befangen ist, wenn es: unmittelbar und direkt betroffen ist. ;-) ;-) ;-)
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