Arbeitnehmer verlangt Ausschluss eines BR-Mitglieds wegen Befangenheit
Kann ein AN den Ausschluss eines BR-Mitgliedes aus den Beratungen über seinen Fall wegen Befangenheit verlangen? Es handelt sich um einen direkten Kollegen des fraglichen AN. Wir sind der Meinung, dass das nicht geht, aber mittlerweile auch unsicher.
Community-Antworten (4)
03.04.2025 um 11:23 Uhr
Der Ausschluss eines BRM von Beratungen ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich, die im BetrVG geregelt sind.
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Ein BRM kann an einer Beschlussfassung oder Beratung nicht teilnehmen, wenn es direkt betroffen ist oder ein Interessenkonflikt besteht. Dies betrifft jedoch nur Situationen, in denen das Mitglied selbst oder dessen Amtsausführung betroffen ist, nicht aber Fälle, in denen persönliche Beziehungen zu einem anderen AN bestehen.
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Ein genereller Ausschluss eines BRM aus Beratungen wegen einer persönlichen Beziehung zu einem AM ist nicht vorgesehen. Die Neutralitätspflicht des BRs gilt grundsätzlich für alle Mitglieder und wird durch die kollektive Entscheidungsfindung im Gremium gewährleistet.
Der Wunsch eines AN, ein BRM wegen Befangenheit von Beratungen auszuschließen, hat keine rechtliche Grundlage. Solche Entscheidungen liegen im Ermessen des BRs und er muss gesetzliche Vorgaben beachten.
03.04.2025 um 11:23 Uhr
Verlangen kann man bekanntlich alles. Nur mit dem Bekommen hapert es dann...
Nein, der AN hat hier keinen Rechtsanspruch auf einen Ausschluss des BR Mitglieds aus der Abstimmung. "Direkter Kollege" löst keine Befangenheit aus.
03.04.2025 um 16:23 Uhr
Es kommt meines erachtens drauf an um was es genau in den Beratungen geht. Wenn es sagen wir mal um Mobbing durch eben den diesen BR Kollegen geht dann darf er natürlich nicht dran Teilnehmen. Wenn er einfach nur nicht will das der direkte Kollege von den Problemen erfährt dann darf er Teilnehmen.
Man muss das jetzt nur mal weiterdenken. Wenn der Arbeitnehmer dieses Recht hätte jemanden auszuschliesen an den Beratungen über seinen Fall könnte er einfach jeden BR und jedes Ersatzmitglied ausschliesen bis der BR nur noch mit Personen besetzt ist die auf der Linie des AN sind.
04.04.2025 um 17:38 Uhr
Vor allem, da es ja komplett ungewöhnlich ist, dass der Betriebsrat aus der Mitte der Belegschaft gewählt wird. Nein, das ist als Begründung zur Befangenheit viel zu allgemein.
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