Unterstützung bei ungleicher Behandlung langjähriger Mitarbeiter”.
In unserem Unternehmen haben wir festgestellt, dass bei der Festlegung einheitlicher Löhne für Mitarbeiter, die dieselbe Arbeit ausführen, einige Personen übersehen wurden und sich dadurch benachteiligt fühlen. Diese Mitarbeiter arbeiten bereits seit 15 Jahren im Unternehmen und haben beim Betriebsrat Beschwerde eingereicht. Sie fordern unsere Hilfe, und ich bin als neues Betriebsratsmitglied unsicher, wie wir in dieser Angelegenheit vorgehen sollen.
Community-Antworten (3)
29.06.2026 um 09:00 Uhr
Was bedeutet denn "übersehen"? Erhalten diese MA weniger Lohn als andere, die die gleiche Arbeit ausführen?
Wir habt ihr einheitliche Löhne festgelegt? Mitarbeiter- oder aufgabenbezogen?
29.06.2026 um 23:37 Uhr
Ich bin neu im Betriebsrat. Ehrlich gesagt fällt es mir nicht leicht, dieses Thema anzusprechen, aber ich halte es für meine Pflicht.
Nach meinem Eindruck gab es bei der Vergabe der Gehaltserhöhungen keine klaren und nachvollziehbaren Kriterien. Nachdem im vergangenen Jahr 18 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hatten, wurde der Produktionsleiter zusammen mit weiteren Führungskräften der FK1 damit beauftragt, die Gehaltserhöhungen zu organisieren.
Das Ergebnis führte zu erheblichen Unterschieden. Einige Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von nur zwei Jahren erhielten Gehaltserhöhungen von bis zu 800 Euro, während andere lediglich 30 Euro bekamen. Später wurden einzelne Gehälter zwar angepasst, dennoch besteht bei den betroffenen Mitarbeitern weiterhin eine Differenz von rund 300 Euro zu ihrem Nachteil. Besonders schwer nachvollziehbar ist das deshalb, weil gerade diese erfahrenen Kollegen neue Mitarbeiter einarbeiten und ihr Wissen weitergeben.
Seit rund zwei Monaten beschäftigt sich der Betriebsrat mit dieser Beschwerde. Nach meiner Kenntnis wurden jedoch bis heute nicht alle notwendigen Unterlagen zusammengetragen und es wurde keine abschließende sachliche Bewertung vorgenommen.
Die Personalabteilung hat die betroffenen Mitarbeiter aufgefordert, Schulzeugnisse sowie weitere Qualifikationsnachweise, unter anderem über internationale Schweißerlehrgänge, vorzulegen. Anschließend wurde verlangt, diese Unterlagen übersetzen zu lassen. Nach meiner Kenntnis hat HR zunächst versucht, die Dokumente selbst zu übersetzen, später jedoch erklärt, dass dies nicht gelungen sei. Gleichzeitig verfügt der Betriebsrat über zwei polnischsprachige Mitglieder, deren Sprachkenntnisse bei der Auswertung dieser Unterlagen hätten genutzt werden können.
Ich wünsche mir, dass dieser Fall unabhängig, transparent und ausschließlich auf Grundlage objektiver Kriterien geprüft wird. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung ihrer Eingruppierung und ihrer Vergütung. Genau dafür trägt auch der Betriebsrat Verantwortung.. Habe aber auch bisl Angst.
01.07.2026 um 21:10 Uhr
Auch wenn ich mich mit KI nicht anfreunden kann, scheint die Antwort hier doch gar nicht so verkehrt zu sein.
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