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Ungleiche Behandlung von Arbeitnehmern

N
Neuerer
Mrz 2020 bearbeitet

Hi, habe da mal eine Frage an Euch erfahrenen Betriebsräte. Unser Unternehmen besteht aus Bürohauptgebäude, aus einem Werkstattgebäude, aus einer Halde (Aufenthalts-Pausenraum). In allen Gebäuden bzw. Räumen stehen Getränke sowie Süßigkeitsautomaten. Diese sind bzw. waren gemietet, jetzt hat die Geschäftsleitung diese, bis auf die Geräte im Bürohauptgebäude entfernt. Wir wissen, dass alleine für die Entfernung kein BR-Mitbestimmungsrecht vorliegt. Nun geht es aber um den Betriebsfrieden, natürlich häufen sich nun die Klagen von den Mitarbeitern wo die Geräte entfernt wurden und es kommt natürlich die Frage auf, wieso sind im Bürohauptgebäude, welches von den anderen Stellen ca. 10 km entfernt ist, diese Geräte weiterhin vorhanden. Wir haben natürlich die Geschäftsleitung darauf angesprochen, die Aussage war "die beruhigen sich schon wieder".

Seht ihr hier die Möglichkeit wegen ungleicher Behandlung der Arbeitnehmer Schritte einzuleiten. Also eine einheitliche Abschaffung bzw. wieder für Alle ?

Im voraus vielen Dank für Eure Mithilfe.

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Community-Antworten (1)

H
hefernan

26.01.2011 um 13:06 Uhr

Hallo neuerer, also spätestens bei den Sozialräumen habt ihr ein Mitbestimmungsrecht. Da Ihr bei der Ausstattung der Sozialräume mitbestimmen dürft. Warum wurden die Automaten aus den anderen Räumen entfernt? Wurden Gründe genannt?? Schau mal in den §87 Abs1 Nr.8 und dem §88 Nr 2 Betr VG.

Diese Paragraphen schliessen im allgemeinen die Kantine , AUtomaten und Verkaufstellen ein und das im ganzen Betrieb.

Gruß Hefernan

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