W.A.F. LogoSeminare

Ungleiche Behandlung im Provisionsgeschäft. Kann der BR hier etwas tun?

FD
Fräulein Daddel
Sep 2022 bearbeitet

Hallo,

bevor ich zur eigentlichen Frage komme, möchte ich schnell die Umstände erläutern. Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, zu dem ein Möbelhaus und einige kleinere Küchenstudios gehören. Unser Betriebsrat besteht aus sieben Mitgliedern.

Wir wurden von Mitarbeitern einer bestimmten Abteilung aus dem Verkauf angesprochen, die alle auf Provisionsbasis arbeiten. In dieser Abteilung hat ein langjähriger Kollege gekündigt und damit eine große Menge an verkauften, aber noch nicht bearbeiteten Aufträgen hinterlassen. Üblicherweise werden die Aufträge zur Bearbeitung an die Kollegen verteilt und diese bekommen für die Bearbeitung 50% der für den Auftrag vorgesehenen Provision. Nun ist es dieses Mal so, dass alle Kollegen der Abteilung, (neun Personen) Aufträge im Wert von 30.000,-€ pro Kopf zum bearbeiten bekommen haben und einer dieser Kollegen hat alleine 160.000,-€ Auftragswert bekommen, da er mit dem Kollegen, der gekündigt hat, gut befreundet war. Die Abteilungsleitung ist nicht bereit etwas daran zu ändern und lässt Ihre Entscheidung so stehen. Nun hat sich herausgestellt, dass besagter Kollege noch weitere etwa 70.000,-€ Auftragswert erhalten hat, die allerdings erst später auf seinen Namen umgeschrieben werden sollen, damit das nicht auffällt. In einem persönlichen Gespräch hat der Kollege zugegeben, dass er noch weitere Aufträge erhalten hat, ist aber nicht bereit, Diese unter den Kollegen zu verteilen oder die genaue Summe zu benennen.

Ein Gespräch mit der Abteilungsleitung hat leider ebenfalls keine Früchte getragen, da leider das Interesse diesen einen Mitarbeiter zufriedenzustellen größer ist, als der Frieden in der Abteilung. Zudem wird darauf beharrt, dass es kein Thema ist, um das sich der Betriebsrat kümmern darf. Auch die Einsicht in die Liste, der offenen Aufträge wird uns nicht zugestanden.

Haben wir eine Chance hier etwas zu unternehmen? Gibt es etwas, dass es uns ermöglicht einen Kompromiss für die Kollegen in der Abteilung zu erzielen?

Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen.

Vorab schon einmal vielen Dank für alle Antworten.

20505

Community-Antworten (5)

R
RudiRadeberger

28.09.2022 um 13:50 Uhr

Meiner Meinung nach könnt ihr da nichts machen. Der besagte Kollege erhält mehr Provision - dafür muss er auch mehr Aufträge abarbeiten. Eine Mitbestimmung über Entlohnungsgrundsätze oder der betrieblichen Lohngestaltung sehe ich hier nicht. Das wäre anders, wenn der Kollege beispielsweise 75% der Provision des Vorgängers erhalten würde und ihr nur 50%.

Dass dieses angestaubte Provisionsmodell im Einzelhandel überhaupt noch Anwendung findet, ist verwunderlich.

M
Muschelschubser

28.09.2022 um 14:31 Uhr

Schwierig.

Provisionen können ja durchaus Bestandteil der Mitbestimmung sein (Lohngestaltung / §87 Abs. 1 Nr. 10).

Allerdings stehen die Grundsätze der Vergütung ja bereits und es geht heir um die Verteilung der zugrundeliegenden Aufträge.

Dazu wird man wohl im Gesetz nichts finden.

Wenn man das nun verallgemeinert und sagt "Der BR darf aber bei Provisionen mitbestimmen", dann fliegt einem das wohl bei der ersten genaueren Nachfrage wieder um die Ohren.

Insofern sehe ich nur die Möglichkeit, den Beteiligten ins Gewissen zu reden, was aber rechtlich natürlich keine Relevanz hat.

P
paula

28.09.2022 um 16:32 Uhr

ich würde auf die Geschäftsleitung zugehen und fragen, ob eine solche Praxis mit den Compliancegrundsätzen des Unternehmen zu vereinbaren ist. Zumindest bei uns wird die GL dann hellhörig.

FD
Fräulein Daddel

28.09.2022 um 19:42 Uhr

Vielen Dank für die Hilfe,

wir hatten schon befürchtet, dass wir da wenig machen können.

Dann versuchen wir den beteiligten ins Gewissen zu reden. Unsere Geschäftsleitung ist zur Zeit dabei Teambildende Maßnahmen zu organisieren und versucht den Zusammenhalt im Unternehmen zu stärken. Vielleich können wir ja darüber etwas erreichen.

R
rtjum

29.09.2022 um 11:06 Uhr

die anderen KollegInnen haber ja immerhin noch die Möglichkeit dem AG zu zeigen was sie davon halten: selber kündigen

Ihre Antwort