W.A.F. LogoSeminare

Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter, kein neuer Arbeitsplatz für ihn möglich

K
Kemha25
vor 30 Tagen

Guten Morgen zusammen,

es soll ein schwerbehinderter Kollege gekündigt werden, kurze Angaben zu seiner Person:

  • 64 Jahre alt

  • Seit 1988 im Unternehmen

  • Schwerbehinderung ist bekannt und wird noch mit einigen OPs begleitet

  • Es ist kein neuer/anderer Arbeitsplatz für ihn vorhanden, da spezialisierter Facharbeiter + geringer Wille von ihm sich in andere Aufgaben einzuarbeiten

Das Schreiben vom Inklusionsamt habe ich schon hier liegen, die wollen natürlich zeitnah ne Antwort.

Grundsätzlich bin ich angehalten, allen Kündigungen zu widersprechen, allerdings ist der Fall für mich speziell, weil er auch einfach so nah vor der Rente steht und mit dem Thema arbeiten geistig schon abgeschlossen hat.

Meine Frage deshalb: Wenn wir vom BR dieser Kündigung zustimmen und eine Stellungnahme beim Inklusionsamt abgeben, muss ich auf einen bestimmten Wortlaut achten, um dem Kollegen nicht in Zukunft etwas für die Rente/Arbeitslosengeld/Erwerbsminderungsrente zu verbauen?

Hattet ihr einen ähnlichen Fall und wie wurde da entschieden?

Vielen Dank!

19203

Community-Antworten (3)

K
Kehler

17.06.2026 um 10:15 Uhr

Habt ihr keine SBV bei euch im Betrieb?

OH
Olav HB

18.06.2026 um 11:04 Uhr

"Grundsätzlich bin ich gehalten..."

Das ist eine schwierige Sache, denn die Reaktion zu einer vorgenommene Kündigung ist immer der Folge eines Beschlusses des Gremiums.

In eurem Fall könnte ich mir vorstellen, dass es zunächst zwei, vielleicht sogar drei Gründe zur Widerspruch geben könnte und zwar a) anderen Arbeitsplatz, b) Umschulung und c) geänderte Vertragsbedingungen. Mit das im Hinterkopf würde ich der betroffene Mitarbeiter kurzfristig zu eine Anhörung einladen und ihm die Gelegenheit geben, sich zu dem Vorhaben des Arbeitgebers zu äußern. Vielleicht berichtet er dann etwas, was der AG (noch) nicht bekannt ist und/oder euch nicht mitgeteilt wurde. Es kann aber auch sein (was ich aufgrund deiner Ausführung vermuite), dass der Mitarbeiter an keiner der drei genannte Optionen interessiert wäre. In den Fall würde ich mein Gremium empfehlen, die Kündigung zuzustimmen.

Im ganzen ist zu beachten, ob es vielleicht eine Bestimmung im Tarifvertrag gibt, wonach jemand mit (fast) 38 Jahre Betriebszugehörigkeit nur noch außerordentlich kündbar ist.

So oder so würde ich mit der Perspektive 7 Monate nach Zugang der Kündigung der betroffene Mitarbeiter empfehlen zu prüfen ob eine Erwerbsminderungsrentenantrag (ggf. zu 100% ) sinnvoll wäre. Möglicherweise hat er sogar bereits 45 Jahre gearbeitet und könnte dann ohne Abschläge in der Regelaltersrente eintreten.

D
DummerHund

18.06.2026 um 18:38 Uhr

Mir stellt sich die Frage, wer hat festgelegt das kein Arbeitsplatz für den Schwerbehinderten MA im Betrieb vorhanden ist? Nur der Satz spezialisierter Facharbeiter ist kein Grund. Hier muss das Unternehmen dann halt mal Geld in die Hand nehmen und einen oder den jetzigen Arbeitsplatz so herrichten das der Schwerbehinderte seine Arbeit nicht verliert.

Man kann den MA anraten das er Erwerbsminderungsrente beantragt. Nicht aber erst aus dem Unternehmen bugsieren und dann sagen, sie zu wo du dein Lebensunterhalt her bekommst. Aus diesem Grund würde ich einer Kündigung nicht zustimmen und auch den Intigrationsamt mitteilen das es in der kürze der Zeit nicht möglich ist Detailliert auf das erhaltene Schreiben ein zu gehen.

Erhält er dann nämlich Erwerbsminderungsrente bleibt der MA zunächst noch weiter als Karteileich im Unternehmen angestellt und der AG kann den Arbeitsplatz dennoch anderweitig besetzen.

Ich spreche aus Erfahrung, da ich seit 2019 selber Erwerbsminderungsrente beziehe und bis 2024 bis zu meiner Selbstkündigung im Unternehmen angestellt war. Hatte auch nur selbst gekünigt damit mir mein Urlaubsgeld aus dem zu diesem Zietpunkt zurückliegenden 15 Monaten mein Urlaubsgeld ausbezahlt zu bekommen.

Ihre Antwort