Betriebsbedingte Kündigung einer Schwerbehinderter MA
Hallo. Wir sind einen Tarifgebundenen Metall Betrieb. Ein Schwerbehinderter MA (50%) hat sich mit der GL – in der Begleitung von der BR – auf eine ordentliche, Betriebsbedingte Kündigung geeinigt. Er ist 58 Jahre alt. Er möchte gerne die Firma verlassen wegen der Behinderung und persönliche Interesse. Er hat Kündigungsschutz. Das Integrationsamt hat ein Schreiben von der GL erhalten und wir wiederum sollen-dürfen den Integrationsamt eine Stellungnahme abgeben. Da der MA voll zufrieden mit das „Angebot“ von der GL ist, wollen wir auf jedem Fall der Kollege unterstützen. Vorgehensweise: der MA wird zum xxxxx ordentlich-betriebsbedingt gekündigt und Monate zuvor schon Freigestellt. Dann wird er vor Gericht klagen und sich auf das, was mit der GL abgemacht ist einigen. Sollen wir als BR, der Antrag auf betriebsbedingte Kündigung genehmigen? Danke für eure Ratschläge, mamoulian.
Community-Antworten (9)
05.11.2013 um 13:40 Uhr
Warum einigt man sich nicht über einen Aufhebungsvertrag?
05.11.2013 um 13:45 Uhr
Was möchte er denn klagen?
Unabhängig davon, wenn Ihr ein Kollegen unterstützen wollt, lasst die Frist verstreichen.
mfg wwschilla
05.11.2013 um 13:47 Uhr
...dann will man wohl die Sozialkassen/Arbeitsagentur lieber schädigen. Das muss jedem, der so ein Angebot unterstützt klar sein.
05.11.2013 um 15:04 Uhr
Hat er schon einmal über Altersteilzeit nachgedacht ? Mit 58 J. und GDB 50 ist ja ein vorgezogener Renteneinstieg - mit Abzügen zwar - mgl.
05.11.2013 um 16:52 Uhr
Wie kann man sich und dieses noch mit Unterstützung des BR auf eine betriebsbedingte Kündigung einigen? Kennt hier ein BR das BetrVG nicht oder missachtetbes vorsätzlich? Oder wo bleibt hier die Sozialauswahl, welche das Gesetz hier zwingend vorgibt?....... weiter....... ist der §117 SGB IX bekannt. Wenn ein Schwerbehinderter wie hier freiwillig den Job aufgibt, droht ihm der Entzug des Schutzes usw. ........§ 117 SGB IX Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen
(1) Einem schwerbehinderten Menschen, der einen zumutbaren Arbeitsplatz ohne berechtigten Grund zurückweist oder aufgibt oder sich ohne berechtigten Grund weigert, an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilzunehmen, oder sonst durch sein Verhalten seine Teilhabe am Arbeitsleben schuldhaft vereitelt, kann das Integrationsamt im Benehmen mit der Bundesagentur für Arbeit die besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen zeitweilig entziehen. Dies gilt auch für gleichgestellte behinderte Menschen.
06.11.2013 um 19:37 Uhr
Danke an alle gewissenhafter Kollegen, die geantwortet haben... @ickederdicke: ATZ geht noch nicht, erst mit 61 und 9 Monate. @kölner und thomasi: schön, dass Ihr Euch Gedanken über ARGE oder vorsätzliches Missachtung macht. Trotzdem, als BR und Menschen sind wir verpflichtet jemanden zu helfen, der im Not geraten ist. Der Kollege hat seit paar Jahren 4 Finger weniger, Alleinstehend, tot-unglücklich und zum erstes Mal im sein Leben die Frau für´s Rest seines Lebens gefunden hat, die leider ca. 400 Km weit weg wohnt. LG, mamoulian
06.11.2013 um 20:37 Uhr
@ mamoulian
Meinst Du nicht auch, dass es sich hier um eine zweischneidige Moral handelt?
Die von euch angedachte Hilfe kann, wie von thomasi auch zu recht aufgezeigt, ganz schnell nach hinten losgehen.
Als BR habt ihr ja außer einem Gesichtsverlust beim Integrationsamt ja nicht viel zu verlieren. Aber was ist mit dem Betroffenen?
Seid ihr wirklich der Meinung, dass auch ein Richter sich auf diesen Deal einlässt? Was passiert wenn nicht?
Da bei einem Verfahren ja auch diverse Anträge gestellt werden müssen, ist es doch auch gar nicht vorhersehbar, dass es überhaupt zu einer Abfindungsvereinbarung kommt.
Es könnte ja auch sein, dass es überhaupt nicht erst soweit kommt und der Richter kurze fünfzig macht und die ganze Sache abschmettert. Gerade bei einem Schwerbehinderten wäre es nicht ganz abwegig.
Wäre echt einmal interessant mit zu erleben, welche Gründe dann in der Güteverhandlung so über den Tisch gehen, die dann zu einer betriebsbedingten Kündigung führen sollen…..
Dass hier letztlich ein gemeinschaftlicher Sozialbetrug vorliegt, sei nur am Rande bemerkt. Es mag zwar menschlich verständlich sein, ob es aber der richtige weg ist, wage ich doch zu bezweifeln.
07.11.2013 um 11:15 Uhr
Also die Vorgehensweise vom AG und AN kann ich in keinster Weise nachvollziehen!!!! Für mich klingt das nach Schmierenkomödie auf die sich kein Betriebsrat einlassen sollte!!!!
L.G.Tommy
07.11.2013 um 11:51 Uhr
Hallo mamoulian, es fängt doch schon in der Kündigungsverhandlung vor dem IA an. Dort wird man bei fadenscheinigen Gründen und ohne, dass das IA beteiligt wurde, geschweige denn eine Sozialauswahl vorgenommen wurde, keiner Kündigung zustimmen.
Und ein BR, der trotz fehlender Sozialauswahl nicht widerspricht?
Wenn der Kollege seine Arbeit nicht mehr leisten kann, soll er sich an das IA wenden und darum bitten, dass ein Aufhebungsvertrag mit dem AG vereinbart wird, der genau das vorsieht, was er jetzt anscheinend schon ausgehandelt hat. Aber das funktioniert nur, wenn der Kollege aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann, nicht wenn er aus Liebe kündigen möchte. LG Lotte
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