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Versetzung ohne vorherige Information

M
MichaelMay
Jun 2026 bearbeitet

In unserer Firma hat sich folgendes zugetragen: in der Urlaubsabwesenheit des Mitarbeiters wurden seine Sachen/Arbeitsunterlagen in ein anderes Büro gebracht, der Mitarbeiter praktisch an einen anderen Arbeitsort versetzt ohne den Mitarbeiter vorher zu informieren. Der Vorgesetzte der Abteilung hat der umgesetzten Person (noch im Urlaub abwesend) nach der Umsetzung darüber per WhatsApp informiert. Andere Abteilungen wie z.B. Haustechnik (für den PC) waren vorher informiert. Ist das noch unter Weisungsrecht und billigem Ermessen zu sehen?

Nachtrag: Die Versetzung/Umsetzung wurde innerhalb eines Teams vorgenommen. Es sind zwei nur durch eine immer offenstehende Tür getrennte Büros. Bei den Mitarbeitern hat es keine Unstimmigkeiten gegeben. 2 Mitarbeiter wollten zusammen sitzen, weil sie privat befreundet sind und haben deshalb in vorheriger Abstimmung mit dem Vorgesetzten ohne den Betroffenen vorher zu informieren, seine Sachen vom Tisch entfernt und in das andere Zimmer gebracht. Das hat natürlich zu massivsten Störungen geführt. Wird von der Gesamtleitung unter Weisungsrecht abgehakt. Daher meine Frage, ob sowas noch billiges Ermessen ist. Oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

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Community-Antworten (4)

H
hamsterpups

15.06.2026 um 07:36 Uhr

Wurde der MA lediglich von einem Büro ins andere "versetzt"? D.h. im selben Gebäude?
Wenn es so ist, sehe ich da keine mitbestimmungspflichtige Versetzung und würde sagen, das fällt unter Weisungsrecht.

Davon abgesehen ist die Herangehensweise von Seiten des AG natürlich wirklich kacke. So geht man nicht mit MA um.

C
Clallenger

15.06.2026 um 13:01 Uhr

Zitat hamsterpups : " Wurde der MA lediglich von einem Büro ins andere "versetzt"? D.h. im selben Gebäude?
Wenn es so ist, sehe ich da keine mitbestimmungspflichtige Versetzung und würde sagen, das fällt unter Weisungsrecht."

Aber nur dann, wenn das Aufgabengebiet unverändert geblieben ist

VB
Vic Brom

16.06.2026 um 16:02 Uhr

Eine Versetzung ist es zwar im Sinne der Tätigkeitsänderung nicht, aber die Sitzordnung ist auch eine Frage der Ordnung im Betrieb und das ist mitbestimmungspflichtig durch den BR, oder?
Es kann ja auch gute Gründe geben die befreundeten Kollegen nicht zusammen sitzen zu lassen. Das kann zum Beispiel dann zum Tragen kommen, wenn private Gespräche Dritte stören, gegenseitige Kontrolle der Arbeit entfällt und dir Arbeit dadurch fehleranfälliger wird.
Das alles ist dann gegen die Vorteile, die der Arbeitgeber vorbringt abzuwägen.

C
celestro

20.06.2026 um 13:15 Uhr

Eine Versetzung ist es zwar im Sinne der Tätigkeitsänderung nicht, aber die Sitzordnung ist auch eine Frage der Ordnung im Betrieb und das ist mitbestimmungspflichtig durch den BR, oder?

Sehe ich nicht so, Nein!

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