Sozialplan während Elternzeit
Guten Morgen,
Bei uns steht im August oder September der nächste Sozialplan an. Nach meinen Berechnungen wäre ich einer der betreffenden Mitarbeiter.
Da ich mich zum Umsetzungszeitpunkt in Elternzeit befinde und ich deshalb besonderen Kündigungsschutz genieße frage ich mich ob ich hier überhaupt betroffen sein kann oder ob der Mitarbeiter nach mir abgebaut wird.
Ich meine, es gibt ja ein festgelegtes Datum und der Arbeitgeber kann mich doch nicht erst nach meiner Rückkehr abbauen oder ?
Community-Antworten (1)
10.06.2026 um 08:54 Uhr
Es gibt (leider?) kein Arbeitsplatzgarantie während der Elternzeit, nur ein Beschäftigungsgarantie. Das bedeutet konkret, dass bei Wegfall des Arbeitsplatzes oder durch ein dauerhaften Neubesetzung der Arbeitgeber ein Rückkehrenden in Prinzip auf jeder zumutbaren Platz im Betrieb einsetzen kann.
Auch wenn Dein Arbeitsplatz im Rahmen einer Betriebsänderung (begleitet von einem Sozialplan) wegfällt, bleibt also der Weiterbeschäftigungsanspruch bestehen. Jemand anderem müsste dann seinen Platz räumen.
Zu bedenken gibt es für Dich aber, dass Du garantiert auf ein wackeligen Stuhl sitzen wirst. Vielleicht auch ein wenig schief angeschaut vom Kollegium weil du "nur wegen Deiner Elternzeit" immer noch einen Job hast, vielleicht auch weil der AG wartet den Platz wegzurationalisieren, bis Du wieder da bist. Ungeachtet also was beim Sozialplan heraus kommen wird, in Deinem Fall würde ich mich nach eine Alternative umschauen und die Elternzeit möglichst maximal nutzen.
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