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Treibstoffzuschuss für einzelne Zusteller mit Auto

D
Denjo
vor 8 Tagen

Hoher Treibstoffpreis durch den Krieg

Benzingeld für einzelne Mitarbeiter die eine bestimmte Anzahl von Kilometer im Monat fährt, die Höhe der KM wird vom AG festgelegt werden.

Alle Anderen, die meisten, sollen nichts bekommen !

Wir sind Zeitungszusteller und fahren jede Nacht mit unseren privaten PKW unterschiedliche Touren deshalb auch unterschiedlich weit.

Ist der BR mit der Mitbestimmung bei der vom AG alleine festgelegten Parametern dabei ?

Danke für die Antworten

18107

Community-Antworten (7)

C
celestro

27.05.2026 um 20:31 Uhr

Da sehe ich durchaus ein MBR des BR. Der AG kann zwar sagen "dann kriegt halt niemand etwas", aber wenn er eine Summe zur Verfügung stellt, ist der BR in der Mitbestimmung über die Regeln, wie verteilt wird.

C
Catweazle

27.05.2026 um 22:40 Uhr

Das sehe ich anders. Ein MBR besteht nur wenn ein Topf, also eine feste Summe, verteilt werden soll.

C
celestro

27.05.2026 um 23:07 Uhr

@Catweazle

Lies Dir bitte mal die Kommentierung im Fitting zu:

§ 87 Mitbestimmungsrechte

(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;

durch.

D
DummerHund

28.05.2026 um 20:40 Uhr

Ich wäre da auch bei celestro.

OH
Olav HB

01.06.2026 um 11:32 Uhr

Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes würde ich sagen, dass es eine einheitliche Kilometervergütung geben muss. Die Vergleichsgruppe hierzu besteht aus Zusteller die ihr Privatfahrzeug nutzen. Es gibt m. E. der einzigen Sachgrund für eine Ungleichbehandlung könnte im Antriebsart legen (Bezin, Diesel, Elektro), weil da objektiv unterschiedliche Kosten entstehen. Die zurückgelegte Kilomter sind zwar unterschiedlich, aber eine vergütung pro Kilometer hebt diesen Unterschied auf.

Problem sehe ich aber, dass es sich hier zunächst um Individualrecht handelt. Der BR wäre somit nicht direkt zuständig. Ein Anspruch nach dem AGG muss jeder einzelne Person selbst geltend machen.

D
DummerHund

01.06.2026 um 19:24 Uhr

Für mich liest sich der Eingangsthraed eigentlich so das diese Fahrten während der Arbeitszeit gemeint sind.
Wenn dem so ist dann sind es doch Dienstfahrten; und da heisst es:

Ein Benzingeld vom Arbeitgeber ist auf Dienstreisen üblich.

Bei der Fahrtkostenerstattung haben Vorgesetzte in puncto Dienstreise meist keine Wahl – sie müssen die Kosten der Arbeitnehmer tragen. Dies ist in § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:

C
celestro

02.06.2026 um 09:46 Uhr

@OlavHB

Hier liegt doch kein Individualrecht vor:

Benzingeld für einzelne Mitarbeiter die eine bestimmte Anzahl von Kilometer im Monat fährt, die Höhe der KM wird vom AG festgelegt werden.

Alle Anderen, die meisten, sollen nichts bekommen !

es wird eine Regelung für alle geschaffen ... und nur ein paar wenige profitieren davon. Trotzdem ist das dann Kollektivrecht!

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