Erstellt am 28.10.2008 um 10:17 Uhr von Immie
@mama286
§87 Abs 1 Nr 3 BetrVG...Klar
Erstellt am 28.10.2008 um 11:54 Uhr von pit47
Hallo mama286,
was steht denn in Euren Arbeitsverträgen, ist da eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart?
Erstellt am 28.10.2008 um 15:24 Uhr von Rini
Könnte der AG das nicht mit Überstunden "rechtfertigen" - die natürlich vom BR zu genehmingen wären?
Erstellt am 28.10.2008 um 16:09 Uhr von mama286
Hallo Pit, in den Verträgen ist die Arbeitszeit vereinbart.
Diese ist natürlich von Bezirk zu Bezirk verschieden.
Ich persönlich benötige für Zustellung von 100 Zeitungen ca. 1 Std.
Wenn ich noch 160 Werbezeitungen mitnehme, brauche ich insgesamt
ca. 1 Std. 45 Minuten
Zusatzinfo: Der BR wurde über diese Werbeaktion im Vorfeld nicht informiert. Wir sind nun unschlüssig, ob wir etwas unternehmen können oder nicht, weil unser AG auch nur das ausführt, was der Zeitungsverlag von ihm verlangt. Dass das nun auf die Zusteller abgewälzt wird ist natürlich ein Hammer. Was ist wenn sich jemand weigert diese Zusatzarbeit durchzuführen, z. B. weil er nach seiner Tätigkeit als Zusteller noch einen "Haupt-Beruf" hat, bei dem er pünktlich anfangen muss, und somit das gar nicht schafft, eine Woche lang nachts statt 2 Stunden dann 4 Stunden zu arbeiten? Für Infos bedanke ich mich im voraus, Mama286
Erstellt am 28.10.2008 um 16:23 Uhr von rainer w
@mama286
siehe Antwort von Immi
Mehrarbeit sind beim BR zu beantragen und dieser hat sie zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Genehmigt er sie nicht und der AG ordnet die Mehrarbeit denoch an, oder aber er bezieht den BR gar nicht erst ein, begeht er einen Verstoß nach §23 Abs. 3 BetrVG. Lehnt der BR die Mehrarbeit ab, hat der AG noch die Möglichkeit den Beschluß des BR beim Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. In eurem fall wird er da aber kaum chancen haben wenn ihr im Anschluß daran noch euren Hauptberuf nachgehen müsst.
Hier versucht der AG auf elegante Art Zusatzpersonal einzustellen. Wenn du diese Mehrarbeit so nicht ausführst kann er Dir rechtlich nichts.
Erstellt am 29.10.2008 um 06:07 Uhr von Mama286
Hallo, danke für die Infos.
Einige Mitarbeiter wollen diese Aktion/Mehrarbeit nicht mitmachen, dürfen sie
sich verweigern? Und falls ja, mit welcher Begründung? Weil ja unser Haupt-Arbeitgeber, die Zeitung, das Ganze initiiert hat.
Oder ist das Arbeitsverweigerung, und ein Kündigungsgrund? Hier herrscht große Verunsicherung diesbezüglich.
Diese Zusteller wollen selbstverständlich ihre Abo-Kunden beliefern, die Nicht-Leser-Haushalte aber nicht. Und es geht hier die Befürchtung um, dass diese Aktionen dann keine Ausnahme mehr sind, sondern regelmäßig durchgeführt werden müssen, wenn man das einmal gemacht hat. Würde das quasi eine "betriebliche Übung" darstellen, wenn der Zusteller jetzt die Aktion mitmacht? Dass sich unser Chef also darauf berufen kann: "Der hat das ja beim letztenmal gemacht, also muss er das wieder tun....." Große Ratlosigkeit überall.... für weitere Tipps immer dankbar,
Mama286
Erstellt am 29.10.2008 um 18:37 Uhr von rainer w
@Mama286
In deinem ersten Thread schreibst du arbeutszeit von 2.00 Uhr bis 6.00 Uhr,darf man daraus verstehen das es so was wie Gleitzeit ist ? oder meinst du die Arbeitszeit geht von 2.00 uhr bis 6.00 uhr? Und gibt es in euren arbeitsverträgen irgendwelche Klauseln die hier nicht genannt wurden. irgendwie ist auch so hier ratlosigkeit.