Verlängerung der Arbeitszeit
Wir sind ein Zustellbetrieb mit 52 MA und unsere Arbeitszeit liegt zwischen 2Uhr und 6 Uhr morgens, je nach Zeitungsaufkommen. In der nächsten Woche ist eine Aktion geplant, in der Zeitungen an alle Nichtleserhaushalte verteilt werden sollen, also nicht nur an Abonnenten. Das bedeutet für unsere Zusteller folgendes: Normalerweise werden an einem Morgen von einem Zusteller 250 Zeitungen an Abonnenten verteilt, in der nächsten Woche aber 750 Zeitungen. Dies bedeutet für den Mitarbeiter dann statt 2,5 Std. Arbeit ca. 5 Std. Arbeit. Ist eine derartige Erhöhung der Arbeitszeit überhaupt möglich? Diese Aktion soll auch nicht nur an einem einzigen Morgen erfolgen, sondern eine ganze Woche lang. Hat der BR irgendeine Handhabe, dagegen zu votieren?
Community-Antworten (7)
28.10.2008 um 11:17 Uhr
@mama286 §87 Abs 1 Nr 3 BetrVG...Klar
28.10.2008 um 12:54 Uhr
Hallo mama286, was steht denn in Euren Arbeitsverträgen, ist da eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart?
28.10.2008 um 16:24 Uhr
Könnte der AG das nicht mit Überstunden "rechtfertigen" - die natürlich vom BR zu genehmingen wären?
28.10.2008 um 17:09 Uhr
Hallo Pit, in den Verträgen ist die Arbeitszeit vereinbart. Diese ist natürlich von Bezirk zu Bezirk verschieden. Ich persönlich benötige für Zustellung von 100 Zeitungen ca. 1 Std. Wenn ich noch 160 Werbezeitungen mitnehme, brauche ich insgesamt ca. 1 Std. 45 Minuten Zusatzinfo: Der BR wurde über diese Werbeaktion im Vorfeld nicht informiert. Wir sind nun unschlüssig, ob wir etwas unternehmen können oder nicht, weil unser AG auch nur das ausführt, was der Zeitungsverlag von ihm verlangt. Dass das nun auf die Zusteller abgewälzt wird ist natürlich ein Hammer. Was ist wenn sich jemand weigert diese Zusatzarbeit durchzuführen, z. B. weil er nach seiner Tätigkeit als Zusteller noch einen "Haupt-Beruf" hat, bei dem er pünktlich anfangen muss, und somit das gar nicht schafft, eine Woche lang nachts statt 2 Stunden dann 4 Stunden zu arbeiten? Für Infos bedanke ich mich im voraus, Mama286
28.10.2008 um 17:23 Uhr
@mama286 siehe Antwort von Immi Mehrarbeit sind beim BR zu beantragen und dieser hat sie zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Genehmigt er sie nicht und der AG ordnet die Mehrarbeit denoch an, oder aber er bezieht den BR gar nicht erst ein, begeht er einen Verstoß nach §23 Abs. 3 BetrVG. Lehnt der BR die Mehrarbeit ab, hat der AG noch die Möglichkeit den Beschluß des BR beim Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. In eurem fall wird er da aber kaum chancen haben wenn ihr im Anschluß daran noch euren Hauptberuf nachgehen müsst. Hier versucht der AG auf elegante Art Zusatzpersonal einzustellen. Wenn du diese Mehrarbeit so nicht ausführst kann er Dir rechtlich nichts.
29.10.2008 um 07:07 Uhr
Hallo, danke für die Infos.
Einige Mitarbeiter wollen diese Aktion/Mehrarbeit nicht mitmachen, dürfen sie sich verweigern? Und falls ja, mit welcher Begründung? Weil ja unser Haupt-Arbeitgeber, die Zeitung, das Ganze initiiert hat. Oder ist das Arbeitsverweigerung, und ein Kündigungsgrund? Hier herrscht große Verunsicherung diesbezüglich. Diese Zusteller wollen selbstverständlich ihre Abo-Kunden beliefern, die Nicht-Leser-Haushalte aber nicht. Und es geht hier die Befürchtung um, dass diese Aktionen dann keine Ausnahme mehr sind, sondern regelmäßig durchgeführt werden müssen, wenn man das einmal gemacht hat. Würde das quasi eine "betriebliche Übung" darstellen, wenn der Zusteller jetzt die Aktion mitmacht? Dass sich unser Chef also darauf berufen kann: "Der hat das ja beim letztenmal gemacht, also muss er das wieder tun....." Große Ratlosigkeit überall.... für weitere Tipps immer dankbar, Mama286
29.10.2008 um 19:37 Uhr
@Mama286 In deinem ersten Thread schreibst du arbeutszeit von 2.00 Uhr bis 6.00 Uhr,darf man daraus verstehen das es so was wie Gleitzeit ist ? oder meinst du die Arbeitszeit geht von 2.00 uhr bis 6.00 uhr? Und gibt es in euren arbeitsverträgen irgendwelche Klauseln die hier nicht genannt wurden. irgendwie ist auch so hier ratlosigkeit.
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