Ich bin JAV-Mitglied in unserem Betrieb. Ich habe folgendes Problem:

Unser Geschäftsleiter teilte mir mit, dass die JAV zum 01.01.2007 nicht mehr bestehen wird. Bis zum 31.12.2006 waren wir in 5 Azubis, doch mit dem Wechsel eines Azubis in einen anderen Betrieb zum 01.01.2007 sind wir nur noch 4 Azubis.
Eigentlich hat die JAV das Recht auf ein weiteres Bestehen, da es grundsätzlich wichtig ist, dass am Tag der JAV-Wahl mind. 5 Azubis im Betrieb beschäftigt werden, auch wenn man danach keine 5 Azubis mehr beschäftigt. Doch unser Geschäftsleiter hat ein Passus gefunden, der ihm wohl das Recht gibt, das Bestehen der JAV zu beenden.

Sein Passus (§ 62 wahrscheinlich des BetrVG) - II. Zahl der Mitglieder) sagt:
"Etwas anderes gilt nur, wenn die Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten jug. oder auszubildenden ArbN nicht nur vorübergehend unter 5 sinkt. In diesem Falle entfällt eine Voraussetzung für die Bildung der JugAzubiVertr. Eine Bestehende JugAzubiVertr. verliert ihr Amt (Richardi/Annuß Rn 7)."

Laut seiner Auffassung werden wir nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig keine 5 Azubis sein, da er 2007 definitiv keine neuen Azubis einstellen wird (entnehme ich aus dem Schreiben, was mir der Geschäftsleiter gab).


Ich bitte Euch um Hilfe, da ich hoffe, weiterhin JAV-Mitglied zu bleiben