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Änderungskündigung bei Versetzung notwendig?

U
Ulilu
Mai 2026

Hallo, folgender Fall tritt bei uns gerade ein: Ein kleiner Bereich der Produktion hat momentan wegen Flaute weniger zu tun, daher haben 4 von 6 MA aktuell keine Beschäftigung. Sie wurden für 4 Wochen in den Bereich Kontrolle zum Arbeiten geschickt, der sich nicht retten kann vor Aufträgen (wird schlechter bezahlt, daher fehlt es auch an Personal). Nun steht das Thema Versetzung im Raum. Die MA sollen nur für bestimmte Zeit in der Kontrolle arbeiten, damit ihre Arbeitskraft genutzt wird (so der AG), per se ist da erstmal nichts dagegen einzuwenden, soweit ich §99 verstehe, es wird keiner benachteiligt, niemandem wird die Stelle weggenommen (da eh zu wenig Personal), Fahrzeiten etc gleich, da nur eine Etage tiefer...Jetzt meint ein BR Mitglied, dass es automatisch zur Änderungskündigung kommen müsste und Anpassung der Arbeitsverträge (und damit auch des Gehaltes nach 18 Monaten), stimmt das? Müssen wir als BR mit in Betracht ziehen, bevor wir zustimmen? oder reicht eine formale Zusage, dass der Versetzung - sagen wir, für 3 Monate - zugestimmt wird und dann neu verhandelt wird? Was muss man noch in Betracht ziehen?

PS: der Bereich hat wenig zu tun, weil im Nachfolgebereich auch Personal fehlt, wenn dieses neu besetzt ist, dann gibt es auch wieder was zu tun, wir gehen erstmal nicht davon aus, dass der Bereich geschlossen wird...

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Community-Antworten (4)

C
celestro

23.05.2026 um 11:06 Uhr

Das es hier "automatisch eine Änderungskündigung geben müsse", sehe ich nicht. Aber das sollte man vielleicht lieber einen Experten fragen und nicht nur ein Laienforum.

C
Challenger

23.05.2026 um 20:02 Uhr

Zitat Ulilu : Die MA sollen nur für bestimmte Zeit in der Kontrolle arbeiten, damit ihre Arbeitskraft genutzt wird (so der AG), per se ist da erstmal nichts dagegen einzuwenden, soweit ich §99 verstehe, es wird keiner benachteiligt, niemandem wird die Stelle weggenommen (da eh zu wenig Personal), Fahrzeiten etc gleich, da nur eine Etage tiefer..

Das siehst du völlig richtig👍

Zitat Ulilu : ...Jetzt meint ein BR Mitglied, dass es automatisch zur Änderungskündigung kommen müsste und Anpassung der Arbeitsverträge (und damit auch des Gehaltes nach 18 Monaten), stimmt das?

Das ist Blödsinn. Frag das BR Mitglied doch mal, auf welcher Rechtsgrundlage seine Meinung/Behauptung beruht🤔 Außerdem ist es nicht Sache des BR, sich im derzeitigen Stadium mit einer Änderungskündigung auseinander zu setzen

Zitat Ulilu : .... daher haben 4 von 6 MA aktuell keine Beschäftigung. Sie wurden für 4 Wochen in den Bereich Kontrolle zum Arbeiten geschickt, der sich nicht retten kann vor Aufträgen (wird schlechter bezahlt, daher fehlt es auch an Personal). Nun steht das Thema Versetzung im Raum. Die MA sollen nur für bestimmte Zeit in der Kontrolle arbeiten, damit ihre Arbeitskraft genutzt wird (so der AG) ....

Hier geht es erkennbar nur um eine relativ kurzfristige Versetzung und um NICHTS anderes, Punkt. Denn sie kehren ja irgendwann auf ihren alten Tätigkeitsbereich zurück.

U
Ulilu

26.05.2026 um 13:49 Uhr

Leiber Challenger, danke für die Antwort...nun kam es zur Anschlussaussage von seiten AG: Er meint, wir müssten trotzdem eine Zusatzvereinbarung mit jedem MA treffen und seine Zustimmung zur Versetzung einholen, da es ja eine andere Tätigkeit ist, auch wenn diese nur befristet wäre...wie wäre die Versetzung nur mit BR Zustimmung handhabbar? Der MA würde sonst 3 Monate Däumchen drehen würden, was auch nicht im Sinne des Unternehmens (und damit auch indirekt vom BR ist, der ja beide Seiten vertritt)

C
Clallenger

31.05.2026 um 23:51 Uhr

Zitat : ........ nun kam es zur Anschlussaussage von seiten AG: Er meint, wir müssten trotzdem eine Zusatzvereinbarung mit jedem MA treffen und seine Zustimmung zur Versetzung einholen, da es ja eine andere Tätigkeit ist, auch wenn diese nur befristet wäre.

Sorry, dass ich erst heute antworte. Das ist quatsch. Denn der AG kann im Rahmen seines Weisungsrechts den MA kurzfristig versetzen, wenn er den BR zuvor nach §99 BetrVG ordnungsgemäß beteiligt hat. Hierzu bedarf es keinerlei Zusatzvereinbarung

Zitat : ...wie wäre die Versetzung nur mit BR Zustimmung handhabbar?

Natürlich. Die Zustimmung des BR reicht vollkommen aus👍

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