Eine MA soll von Abteilung A in die Abteilung B wechseln. Die Abteilungen haben miteinander nichts zu tun. Auch im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt, dass die MA in eine andere Abteilung einzusetzen ist.
Wie lange die MA in dieser Abteilung B bleiben soll ist auch noch nicht sicher. Eines ist sicher - es sind mehr als 1 Monat. Es kann aber auch 2 oder mehr Jahre werden, wenn nicht sogar für immer. Aber wie gesagt, dies steht noch nicht fest.

Würde es sich in diesem Fall um eine Versetzung handeln, oder um eine Änderungskündigung?

Wenn es doch um eine Versetzung geht, würde die MA doch ihre derzeitige Entlohnung behalten.
Wenn es um eine Änderungskündigung geht, wird die Weiterbeschäftigung zu schlechteren Bedingungen fortgeführt.

Kann der AG eigentlich auch eine Versetzung zu geänderten Bedingugen vollziehen?

So nun hoffe ich, ich habe alles schön erklärt und kann auf Hilfe hoffen. Jetzt schon vielen Dank für Euere Hilfe.

Gruß
Nordlicht