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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung?? - Änderungskündigung?? - wer kann helfen??

N
Nordlicht
Jan 2018 bearbeitet

Eine MA soll von Abteilung A in die Abteilung B wechseln. Die Abteilungen haben miteinander nichts zu tun. Auch im Arbeitsvertrag ist nichts geregelt, dass die MA in eine andere Abteilung einzusetzen ist. Wie lange die MA in dieser Abteilung B bleiben soll ist auch noch nicht sicher. Eines ist sicher - es sind mehr als 1 Monat. Es kann aber auch 2 oder mehr Jahre werden, wenn nicht sogar für immer. Aber wie gesagt, dies steht noch nicht fest.

Würde es sich in diesem Fall um eine Versetzung handeln, oder um eine Änderungskündigung?

Wenn es doch um eine Versetzung geht, würde die MA doch ihre derzeitige Entlohnung behalten. Wenn es um eine Änderungskündigung geht, wird die Weiterbeschäftigung zu schlechteren Bedingungen fortgeführt.

Kann der AG eigentlich auch eine Versetzung zu geänderten Bedingugen vollziehen?

So nun hoffe ich, ich habe alles schön erklärt und kann auf Hilfe hoffen. Jetzt schon vielen Dank für Euere Hilfe.

Gruß Nordlicht

4.09805

Community-Antworten (5)

J
Jube

22.08.2007 um 10:22 Uhr

Ich lese heraus, dass die MA mit einer anderen Vergütung in die andere Abteilung wechseln soll, somit müsste sie eine Änderungskündigung oder einen Zusatz zum Arbeitsvertrag erhalten haben. Bei gleicher Vergütung wäre es nur eine Versetzung. Wie hat es denn der AG dem BR gegenüber genannt?

N
Nordlicht

22.08.2007 um 10:34 Uhr

Hallo Jube

dem BR lag eine Änderungskündigung vor aber ohne Angaben einer neuen Entlohnung. Somit gehen wir davon aus, dass die derzeitige Entlohnung bleibt. Doch eben erfahren!!! Die MA hat inzwischen ohne Wissen des BR eine Versetzung zum 01.10. bekommen. Eine Versetzung ohne Mitteilung an den BR ist doch unwirksam - oder???

Gruß Nordlicht

J
Jube

22.08.2007 um 12:13 Uhr

Somit liegen dem BR wohl nicht alle kündigungsrelevanten Angaben vor, d. h., die Frist läuft noch nicht. Dann aber jetzt doch nur eine Versetzung? Schön für die MA, dass sie dann doch nicht gekündigt wird???! Bis zum 01.10. ist ja noch etwas Zeit, AG auffordern, dem MBR des BR nachzukommen, ansonsten zum Anwalt gehen.

N
Nordlicht

22.08.2007 um 12:32 Uhr

Hallo Jube

die damalige Anhörung zur Änderungskündigung nahm der BR zur Kenntniss aber sie wurde noch nicht vom AG vollzogen. Wie gesagt, bekam die MA jetzt eine Versetzung mitgeteilt aber ohne Wissen des BR. Die MA will ja den neuen JOB machen, und wir wollen ihr ja auch keine Steine in den Weg legen. Was uns natürlich ärgert, ist, dass wir von dieser Versetzung nichts Wissen.

Schon merkwürdig - oder????

Gruß Nordlicht

P
paula

22.08.2007 um 13:34 Uhr

War mit der damaligen Anhörung auch die Versetzung nach § 99 BetrVG mitbeantragt? Das machen die AG nämlich in der Regel. Hat der BR wirklich die Sache nur zur Kenntnis genommen und nicht reagiert? Vielleicht habt Ihr Eure Zustimmung durch Fristablauf bereits erteilt....

Wie der MA auf die STelle kommt ist eine Frage des Individualarbeitsrechts. Das ist nicht Euer Thema. Da muss der MA ggf. gerichtlich aktiv werden. Interessant ist evtl. noch die Frage mit der Eingruppierung. Aber das ist für den BR ja auch nicht gerade so einfach

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