Erstellt am 22.08.2007 um 08:22 Uhr von Jube
Ich lese heraus, dass die MA mit einer anderen Vergütung in die andere Abteilung wechseln soll, somit müsste sie eine Änderungskündigung oder einen Zusatz zum Arbeitsvertrag erhalten haben. Bei gleicher Vergütung wäre es nur eine Versetzung.
Wie hat es denn der AG dem BR gegenüber genannt?
Erstellt am 22.08.2007 um 08:34 Uhr von Nordlicht
Hallo Jube
dem BR lag eine Änderungskündigung vor aber ohne Angaben einer neuen Entlohnung. Somit gehen wir davon aus, dass die derzeitige Entlohnung bleibt.
Doch eben erfahren!!! Die MA hat inzwischen ohne Wissen des BR eine Versetzung zum 01.10. bekommen.
Eine Versetzung ohne Mitteilung an den BR ist doch unwirksam - oder???
Gruß
Nordlicht
Erstellt am 22.08.2007 um 10:13 Uhr von Jube
Somit liegen dem BR wohl nicht alle kündigungsrelevanten Angaben vor, d. h., die Frist läuft noch nicht.
Dann aber jetzt doch nur eine Versetzung? Schön für die MA, dass sie dann doch nicht gekündigt wird???! Bis zum 01.10. ist ja noch etwas Zeit, AG auffordern, dem MBR des BR nachzukommen, ansonsten zum Anwalt gehen.
Erstellt am 22.08.2007 um 10:32 Uhr von Nordlicht
Hallo Jube
die damalige Anhörung zur Änderungskündigung nahm der BR zur Kenntniss aber sie wurde noch nicht vom AG vollzogen.
Wie gesagt, bekam die MA jetzt eine Versetzung mitgeteilt aber ohne Wissen des BR.
Die MA will ja den neuen JOB machen, und wir wollen ihr ja auch keine Steine in den Weg legen. Was uns natürlich ärgert, ist, dass wir von dieser Versetzung nichts Wissen.
Schon merkwürdig - oder????
Gruß
Nordlicht
Erstellt am 22.08.2007 um 11:34 Uhr von paula
War mit der damaligen Anhörung auch die Versetzung nach § 99 BetrVG mitbeantragt? Das machen die AG nämlich in der Regel. Hat der BR wirklich die Sache nur zur Kenntnis genommen und nicht reagiert? Vielleicht habt Ihr Eure Zustimmung durch Fristablauf bereits erteilt....
Wie der MA auf die STelle kommt ist eine Frage des Individualarbeitsrechts. Das ist nicht Euer Thema. Da muss der MA ggf. gerichtlich aktiv werden. Interessant ist evtl. noch die Frage mit der Eingruppierung. Aber das ist für den BR ja auch nicht gerade so einfach