Änderungskündigung - in jedem Fall nötig?
Hallo liebe Kollginnen und Kollegen,
ich habe wieder einmal eine Frage.
Zur Sache:
Kollegen A wurde vor ca. einem Jahr von ihrer "alten" Abteilung in den Vertrieb, verbunden mit einem höheren Gehalt, versetzt. Nun fällt ihre Stelle im Vertrieb wegen Umstrukturierungsmaßnahmen weg und sie soll wieder zurück in ihre alte Abteilung versetzt werden.
Sie ist mit der Versetzung einverstanden, auch mit der damit verbundenen Gehaltsreduzierung.
Uns liegen die Unterlagen zur Zustimmung der Versetzung vor, jedoch herrscht Uneinigkeit darüber, ob dieser Versetzung nicht eine Änderungskündigung aufgrund der Vertragsänderung ( Gehalt ) vorher gehen muß.
Könnt Ihr mir zu folgender Fragen Auskunft geben?
Ist in einem solchen Fall eine Änderungskündigung nötig oder genügt hier die Zustimmung zur Versetzung?
Danke für eure Mühen
LG. Talis_man
Community-Antworten (1)
04.05.2007 um 16:20 Uhr
Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung mit gleichzeitigem Angebot eines neuen Arbeitsvertrages. Wenn sich ArbGeb und ArbN über eine Änderung des AV einig sind und hierfür einen entsprechenden AV-Änderungsvertrag abschließen, warum sollte hier irgendwer irgendwem kündigen wollen oder gar müssen?
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