BV über internes Ehrenamt
Hallo zusammen,
Wenn der AG ein gemeinnütziger, eingetragener Verein ist, darf es dann rechtlich eine Betriebsvereinbarung über das Ableisten von Arbeitsstunden zu Veranstaltungen geben für Mitarbeiter, wenn diese keine Mitglieder sind? (Wir wissen, Ehrenamt muss dann theoretisch im Arbeitsvertrag geregelt sein, ist es hier nicht)
Also dürfen Mitarbeiter über diese BV dazu verpflichtet werden, wenn sie keine Mitglieder sind?
Danke für Antworten
Community-Antworten (4)
19.05.2026 um 15:18 Uhr
Ehrenamt oder Arbeitsvertrag? Erhalten die "Mitarbeiter" eine Vergütung?
19.05.2026 um 15:21 Uhr
Die Mitarbeiter haben Arbeitsverträge und erhalten Lohn. Nicht jeder MA ist gleichzeitig auch Mitglied. Im AV ist nichts zum Thema Ehrenamt geregelt. In den Arbeitsvertragsbedingungen ist das Thema "Mehrarbeit" geregelt.
19.05.2026 um 16:22 Uhr
die Leute erhalten Lohn im Rahmen ihres AV. Was hat das dann mit Ehrenamt zu tun? Wir können jetzt diskutieren, ob das Direktionsrecht so weit geht auch an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Aber dafür kommt es auf dem Arbeitsvertrag an
20.05.2026 um 06:35 Uhr
Ehrenamt ist in der Regel freiwillig. Ein Verpflichtung zu einem Ehrenamt kann sich aus meiner Sicht nur aus einem Gesetz ergeben. Über eine BV ist das aus meiner Sicht unzulässig.
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