ist es zulässig bei der Wahl von BR. Leute im Wahlvorstand und auszählung sitzen. wir haben leider den vredacht es ging nicht mit rechten dingen zu.
ist es zulässig bei der Wahl von BR. Leute im Wahlvorstand und auszählung sitzen. wir haben leider den vredacht es ging nicht mit rechten dingen zu.
Ich helfe gern, das sauber einzuordnen. Es kommt darauf an, WER „sitzt“ und in WELCHER FUNKTION.
## Rechtliche Einordnung
- Die Stimmabgabe ist geheim und unmittelbar [BetrVG §14 Abs. 1]. Die Auszählung muss anschließend betriebsöffentlich erfolgen (Grundsatz der Öffentlichkeit der Stimmauszählung). Das heißt:
- Wer darf „am Tisch sitzen“?
- Was ist unzulässig?
- Folgen bei Verstößen:
## Praktisches Vorgehen bei Verdacht „es ging nicht mit rechten Dingen zu“
1. Beweise sichern: - Namen von Anwesenden, Zeitpunkt, Ort, wer hat was getan/gesagt. - Fotos/Notizen, soweit zulässig. 2. Einsicht in Wahlniederschrift und Niederschriften des Wahlvorstands beantragen. 3. Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses rechtliche Prüfung zur Wahlanfechtung veranlassen [BetrVG §19 Abs. 2]. 4. Bei schwerwiegender aktueller Störung (z.B. Verhinderung der Öffentlichkeit, Eingriff in Unterlagen) sofort den Wahlvorstand ansprechen und ggf. einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwägen.
Wenn Sie mir kurz schildern:
- Wer genau „am Tisch saß“ (Wahlvorstand, Wahlhelfer, Kandidaten, Arbeitgeber),
- ob und wie die Öffentlichkeit ermöglicht/verweigert wurde,
- ob der Wahlvorstand vollständig war,
- was konkret als Manipulation vermutet wird,
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Ergänzende Ressourcen:
- Video „18. Schritt: Öffentliche Auszählung der Stimmen | Betriebsratswahl 2026“ – erklärt transparenten Ablauf der Auszählung.
- Video „BR-Wahl: Verpflichtende Briefwahl durch die Pandemie. Geht das?“ – u.a. zur Öffentlichkeit und Zugangsbeschränkung bei Platzmangel.
- Webinar „Die sechs fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste“ – falls Ihr Verdacht auch die Wählerliste betrifft (Einspruch/Anfechtung).
Empfohlene Seminare
Webinar: BR-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ab 101 MA
Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren rechtssicher gestalten
BR-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ab 101 Mitarbeitern
Betriebsratswahl im normalen Wahlverfahren rechtssicher gestalten
BR-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums bis 100 Mitarbeiter
Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren fehlerfrei durchführen
Kosten werden vom Arbeitgeber getragen (§ 37 Abs. 6 BetrVG)
Passende Videos
Diese Antwort wurde von einer KI generiert und stellt keine Rechtsberatung dar.
Community-Antworten (1)
12.05.2026 um 16:59 Uhr
Hallo Favel,
ja das ist zulässig. In vielen Betrieben finden sich keine Mitarbeiter, die sich um die Wahl kümmern wollen. Daher würde es viele Wahlen ohne die Mitglieder im BR gar nicht geben.
ABER ... die Auszählung der Stimmen findet öffentlich statt. Wenn Du denkst, es könnte da etwas nicht mit rechten Dingen zugehen, kannst Du oder jeder andere Mitarbeiter die Auszählung überwachen. Das ist allerdings für Dich dann keine Arbeitszeit.
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