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Gültigkeit von Stimmzetteln in strittigen Fällen?

H
HGL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo hier ist nochmals HGL, gestern war unsere ausserplanmässige Betriebsratswahl. Das Ergebnis war für mich als Vorsitzender des Wahlvorstandes der "Super-Gau" Hier die Daten in Kurzform:

Wahlberechtigte 113, Listenwahl mit 2 eingereichten Listen mit insgesamt 9 Kandidaten bei 7 zu wählenden Betriebsratsmitgliedern. Abgegebene Stimmen 85, ungültig 3, Liste 1: 41 Stimmen, Liste 2 ebenfalls 41 Stimmen. Somit waren 6 Sitze durch Höchstzahlen eindeutig vergeben, den 7. Platz haben wir durch Losentscheid ( die beiden Listenvertreter haben gelost ) bestimmt. Der Platz ging an Liste 2.

Bei der öffentlichen Stimmauszählung musste der Wahlvorstand bei einem Stimmzettel, eine im nachhinein umstrittene Entscheidung treffen.

Der Aufbau des Simmzettels war folgendermassen:

Die beiden Listen wurden in mit Listennummer und Kennwort unter Angabe aller Namen mit Listenplatznummer des jeweiligen Kandidaten angegeben.

Die einzelnen Listen waren mit einem Rahmen versehen. Innerhalb dieses Rahmens befand sich jeweils auf der rechten Seite auf der rechten Seite ein grosser Kreis zur Stimmabgabe.

Im unteren Bereich hatte ich folgenden Wahlhinweis angegeben.

" Bitte kreuzen Sie nur eine Liste an, Änderungen oder Zusätze führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels".

Bei einer der abgegebenen Stimmen war der Kreis bei Liste 1 mit der Ziffer 1 beschrieben und dann innerhalb dieses Kreises grossflächig durchstrichen. Der Kreis bei Liste 2 war normal angekreuzt.Weitere Zusätze gab es auf diesem Stimmzettel nicht.

Der Wahlvorstand hat während der öffentlichen Auszählung entschieden, diesen Stimmzettel für gültig zu erklären, da ein eindeutiger Wählerwille erkennbar ( grossflächige Streichung Liste 1 normales Kreuz Liste 2 ) erkennbar war und auch weitere Kennzeichnungen nicht vorhanden waren.

Der Listenvertreter der bei der Auslosung unterlegenen Liste fordert nun diese Stimme für ungültig zu erklären ( was natürlich auch zu einer Korrektur der Verteilung von Platz 7 führen würde).

Bitte um kompetente Ratschläge, wie hier zu verfahren ist ( ggf. sollte die Entscheidung des Wahlvorstandes eindeutig falsch sein, ob und wie der Wahlvorstand seine Entscheidung noch korrigieren kann).

5.26704

Community-Antworten (4)

K
Kölner

07.11.2006 um 22:19 Uhr

@HGL Meines Erachtens hätte der Stimmzettel für ungültig erklärt werden müssen...aber nun denn. Ist denn das Wahlergebnis schon veröffentlicht?

M
Mona-Lisa

08.11.2006 um 10:48 Uhr

Ramses II, "Die beiden Listen wurden in mit Listennummer und Kennwort unter Angabe aller Namen mit Listenplatznummer des jeweiligen Kandidaten angegeben. ".

Da hätten wir wieder das Thema: dürfen nur die beiden ersten Kandidaten der jeweiligen Liste auf dem Stimmzettel aufgeführt werden oder können auch alle angegeben sein...... Ramses, ich bin immer noch (wie unser RA!) anderer Meinung.....

T
Tamirasun@aol.com

08.11.2006 um 12:04 Uhr

Ich bin ja der Meinung, der Wahlvorstand hat im Moment der Auszählung darüber zu entscheiden ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Er ist dafür verantwortlich und vertritt dies auch.

Somit steht das Ergebnis fest, da es für den Wahlvorstand ersichtlich war. Sowas lernt man in der Wahlvorstandsschulung....auch anhand von Beispielen wie angekreuzt werden kann, falsch und richtig...

Aber gut, bin auch gespannt wies ausgeht.

L
Lotte

08.11.2006 um 12:20 Uhr

Vielleicht bin ich ja heute nicht ganz auf der Höhe (beschäftige mich noch zu sehr mit meinen eigenen Aufstiegschancen ;-))

HGL, soll denn die Wahl definitiv angefochten werden?

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