Gültigkeit von Stimmzetteln in strittigen Fällen?
Hallo hier ist nochmals HGL, gestern war unsere ausserplanmässige Betriebsratswahl. Das Ergebnis war für mich als Vorsitzender des Wahlvorstandes der "Super-Gau" Hier die Daten in Kurzform:
Wahlberechtigte 113, Listenwahl mit 2 eingereichten Listen mit insgesamt 9 Kandidaten bei 7 zu wählenden Betriebsratsmitgliedern. Abgegebene Stimmen 85, ungültig 3, Liste 1: 41 Stimmen, Liste 2 ebenfalls 41 Stimmen. Somit waren 6 Sitze durch Höchstzahlen eindeutig vergeben, den 7. Platz haben wir durch Losentscheid ( die beiden Listenvertreter haben gelost ) bestimmt. Der Platz ging an Liste 2.
Bei der öffentlichen Stimmauszählung musste der Wahlvorstand bei einem Stimmzettel, eine im nachhinein umstrittene Entscheidung treffen.
Der Aufbau des Simmzettels war folgendermassen:
Die beiden Listen wurden in mit Listennummer und Kennwort unter Angabe aller Namen mit Listenplatznummer des jeweiligen Kandidaten angegeben.
Die einzelnen Listen waren mit einem Rahmen versehen. Innerhalb dieses Rahmens befand sich jeweils auf der rechten Seite auf der rechten Seite ein grosser Kreis zur Stimmabgabe.
Im unteren Bereich hatte ich folgenden Wahlhinweis angegeben.
" Bitte kreuzen Sie nur eine Liste an, Änderungen oder Zusätze führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels".
Bei einer der abgegebenen Stimmen war der Kreis bei Liste 1 mit der Ziffer 1 beschrieben und dann innerhalb dieses Kreises grossflächig durchstrichen. Der Kreis bei Liste 2 war normal angekreuzt.Weitere Zusätze gab es auf diesem Stimmzettel nicht.
Der Wahlvorstand hat während der öffentlichen Auszählung entschieden, diesen Stimmzettel für gültig zu erklären, da ein eindeutiger Wählerwille erkennbar ( grossflächige Streichung Liste 1 normales Kreuz Liste 2 ) erkennbar war und auch weitere Kennzeichnungen nicht vorhanden waren.
Der Listenvertreter der bei der Auslosung unterlegenen Liste fordert nun diese Stimme für ungültig zu erklären ( was natürlich auch zu einer Korrektur der Verteilung von Platz 7 führen würde).
Bitte um kompetente Ratschläge, wie hier zu verfahren ist ( ggf. sollte die Entscheidung des Wahlvorstandes eindeutig falsch sein, ob und wie der Wahlvorstand seine Entscheidung noch korrigieren kann).
Community-Antworten (4)
07.11.2006 um 22:19 Uhr
@HGL Meines Erachtens hätte der Stimmzettel für ungültig erklärt werden müssen...aber nun denn. Ist denn das Wahlergebnis schon veröffentlicht?
08.11.2006 um 10:48 Uhr
Ramses II, "Die beiden Listen wurden in mit Listennummer und Kennwort unter Angabe aller Namen mit Listenplatznummer des jeweiligen Kandidaten angegeben. ".
Da hätten wir wieder das Thema: dürfen nur die beiden ersten Kandidaten der jeweiligen Liste auf dem Stimmzettel aufgeführt werden oder können auch alle angegeben sein...... Ramses, ich bin immer noch (wie unser RA!) anderer Meinung.....
08.11.2006 um 12:04 Uhr
Ich bin ja der Meinung, der Wahlvorstand hat im Moment der Auszählung darüber zu entscheiden ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Er ist dafür verantwortlich und vertritt dies auch.
Somit steht das Ergebnis fest, da es für den Wahlvorstand ersichtlich war. Sowas lernt man in der Wahlvorstandsschulung....auch anhand von Beispielen wie angekreuzt werden kann, falsch und richtig...
Aber gut, bin auch gespannt wies ausgeht.
08.11.2006 um 12:20 Uhr
Vielleicht bin ich ja heute nicht ganz auf der Höhe (beschäftige mich noch zu sehr mit meinen eigenen Aufstiegschancen ;-))
HGL, soll denn die Wahl definitiv angefochten werden?
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Nichtige / unwirksame BV wegen Ladungsfehler und weitere Fehler
Hatte gestern schon eine Frage an das Forum gestellt, welche sehr schnell und kompetent beantwortet wurden, nochmals vielen Dank dafür! Habe heute leider wieder ein verzwickten Fall. Für die Länge ent
Bewerberstreichung vom Wahlvorstand AndreasTH
Echt zum wahnsinnig werden, diese 7 Antwort Grenze!!!!!!!! Mir ist nicht geläufig, dass der WV einen unheilbaren Fehler begehen kann, ich kenne nur unheilbare Mängel eines Wahlvorschlages und ob ta
Reihenfolge auf den Stimmzetteln - wer erstellt die Reihenfolge?
Hallo, Guten Tag, nach $ 20 (2) Wahlordnung BGB ; Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb der Reihenfolge
Wer legt die Reihenfolge der Bewerber auf den Stimmzetteln fest?
unsere Betriebsratswahl wurde als normale Wahl mit einer Liste duchgeführt. Müssen die Namen der Kandidaten auf den Stimmzetteln in alphabetischer Reihenfolge aufgestellt sein, oder können die Name