Ausstattung Telearbeitsplatz
Welche Kosten muss der Arbeitgeber für die Ausstattung des Telearbeitsplatzes bezahlen, z.B. hinsichtlich Internetanschluss, Bürostuhl, Schreibtisch, Schrank usw. Wir haben in Deutschland kein offizielles ausgestattetes Büro.
Community-Antworten (4)
06.05.2026 um 13:36 Uhr
Es kommt drauf an, ob Sie es als mobiles Arbeiten oder als Home-Office bezeichnen, hier ist der kleine aber feine Unterschied - beim Home-Office müssen Sie nämlich die Büroausstattung zuhause incl. Internetanschlussbeteiligung übernehmen beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter selbst dafür verantwortlich und kann das dann bei der Steuer anrechnen, habt Ihr denn in Deutschland einen Betriebsrat, dann sollte das in einer BV geregelt sein
07.05.2026 um 10:50 Uhr
in §2 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) steht:
(7) Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.
Deutlicher geht's nicht, finde ich.
07.05.2026 um 12:01 Uhr
@Ilka wenn es denn Telearbeit ist....
07.05.2026 um 14:38 Uhr
Es wurde gefragt, wer die Kosten der Ausstattung eines Telearbeitsplatzes trägt. Entschuldige die themennahe Antwort.
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