Freigestellter Betriebsrat
Hallo, ein Mitarbeiter, der in die Freistellung wechselt, darf lt. Gesetz durch die Freistellung nicht schlechter gestellt werden als davor. Konkrete Frage: ein Mitarbeiter, mit Telearbeitsplatz, wechselt nach der Betriebsratswahl in die Freistellung. Was passiert mit seinem Telearbeitsplatz?
Ich meine speziell, kann der Mitarbeiter auch während seiner Freistellung den Telearbeitsplatz behalten und tageweise von zu Hause arbeiten? Es gibt ja auch Dinge für man mal Ruhe braucht.
Community-Antworten (1)
18.03.2010 um 13:36 Uhr
Hallo Spitzweg
Der Arbeitsplatz wird neu besetzt, denn es fehlt ja ein MA an dieser Stelle.
Sollte die Freistellung aus irgendeinem Grund enden, (Nicht wieder gewählt. Rücktritt, usw.) hat er Anspruch auf die Rückkehr an seinen ehemaligen Arbeitsplatz, falls noch vorhanden. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht der Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
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