Hallo, ein Mitarbeiter, der in die Freistellung wechselt, darf lt. Gesetz durch die Freistellung nicht schlechter gestellt werden als davor. Konkrete Frage: ein Mitarbeiter, mit Telearbeitsplatz, wechselt nach der Betriebsratswahl in die Freistellung. Was passiert mit seinem Telearbeitsplatz?

Ich meine speziell, kann der Mitarbeiter auch während seiner Freistellung den Telearbeitsplatz behalten und tageweise von zu Hause arbeiten? Es gibt ja auch Dinge für man mal Ruhe braucht.