Umfang der Ausstattung mit Arbeitsmitteln in besonderer Konstellation
bei einem 3er Betriebsrat haben zwei Mitlgieder auch einen allround PC, also ganz normal, mit email und internet Speicherfunktion, Passwortschutz.
Der Vorsitzende hat das nicht. Kein geschützter Speicherplatz für BR-Sachen.
Keinen Internetzugang dierekt aus dem Email-Postfach , z.B. um einem Link zu folgen der ins WAF -Forum führt ;-) , ...generell ist die Nutzung des Internet schon geduldet ...an nicht immer zugänglichen anderen Rechnern, Email - funktioniert "einigermaßen"... wenn da ein Anhang dran ist kann der nicht gedruckt werden, ...und so weiter.
-- soweit ich weiß schreibt das Gesetz nur vor daß "der/ein" BR die entsprechende Ausstattung hat/bekommt...
nun ist ja dem Recht genügegetan wenn die anderen Mitglieder des BR, die aber a) nicht da/anwesend sind und b) sich nicht sehr umfassend um BR-Arbeit kümmern ...diese Ausstattung haben? -dies sollte eine Frage werden..naja
Community-Antworten (25)
14.07.2009 um 13:47 Uhr
Eben, das sieht das Gesetz vor und daraus sind auch keine Sonderrechte für einen V vorgesehen noch hinein interpretierbar ;)
Nach Deiner Schilderung haben doch die BRM alles was sie brauchen. Ihr könnt aus dem BR Rechner ins Internet und einen Drucker habt Ihr doch auch um Gesetzestexte oder die aktuelle Rechtsprechung auszudrucken?
Da der BRV auch nur ein BRM mit besonderen Pflichten ist und ihm nur weil er vom Gremium zum V gewählt wurde kein roter Teppich ausgerollt wird, muss sich der V wohl oder übel auch an den Rechner der gemeinen BRM setzen, notfalls eben warten bis dieser frei wird. Es sei denn, Ihr habt zwei unterschiedlich Büros, also eines wo das gemeine BR Volk seine Betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten ausübt und eines wo der V sitzt, was ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen kann ;)
14.07.2009 um 14:04 Uhr
Da muss ich dir Wiedersprechen HarryPopper,
der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) wird in Unternehmen immer selbstverständlicher. An dieser Entwicklung möchten natürlich auch die Interessenvertretungen teilhaben. Einen Schritt in diese Richtung hat der Gesetzgeber getan, indem er im Jahr 2001 den § 40 II BetrVG ergänzt hat: Der Arbeitgeber hat nunmehr dem Betriebsrat für seine Arbeit in erforderlichem Umfang, neben Räumen, sachlichen Mitteln und Büropersonal, auch IuK-Technik zur Verfügung zu stellen. Durch die Aufnahme der IuK-Technik in den Gesetzestext soll klargestellt werden, dass diese Technik zur notwendigen Sachausstattung des Betriebsrats gehört (Klebe u.a., BetrVG, § 40 Rn. 28).
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen (bzw. bei größeren Betrieben mehrere) PCs, einschließlich des üblichen Zubehörs wie Drucker, Software etc. zur Verfügung zu stellen. Ein Computer gehört mittlerweile zur üblichen Ausstattung eines Büros, und damit zu den erforderlichen Sachmitteln des Betriebsrats (so DKK-Berg § 40 Rn. 98). Auf Grund der Üblichkeit und Notwendigkeit von PCs dürfte an die Darlegung der Erforderlichkeit keine hohen Anforderungen gestellt werden.
Nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (Beschl. v. 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02) ist dem Betriebsrat ein PC zur Verfügung zu stellen, wenn er angesichts vielfältiger mitbestimmungsrelevanter Vorgänge andere Aufgaben wegen Arbeitsüberlastung ansonsten zurückstellen müsste.
14.07.2009 um 14:09 Uhr
Das ist richtig aber......wir reden hier über einen dreier BR und die haben einen PC mit den erforderlichen Komponenten, zumindest lese ich das aus der Fragestellung so raus ;)
14.07.2009 um 14:37 Uhr
naja, einen BR Rechner gibts nciht mehr, der wurde ohne Ankündigung "notwendigerweise" abgeklemmt. Die gespeicherten Unterlagen, wie z.B. "dies und das" und die gesammelten Adressen, die alten Sitzungsprotokolle naja und waqs sonst noch alles ,---, sind nun nur noch auf einer Festplatte in einem Schrank (immerhin ein BR-Kleiderschrank :-) ]
die rechner der beiden anderen BR sind deren Dienstrechner die zur täglichen normalen Arbeit benutzt werden.
Wenn mal Zeit ist kann der V da auch ran... sonst versucht man gerade einen online-Account lauffähig zu machen von dem aus auch der V mails empfangen und senden kann, jedoch nicht drucken oder ins Internet. ... Um hier im Forum zu tippen etc. muß der V das zuhause oder sonstwo tun.
Um an die Mails zu kommen kann der V sich an irgendeinem Rechner schnell mal einloggen (so ist es gedacht) um schnell mal die post nachzusehen...bevor der nächste Mitarbeiter an diesen Rechner wieder reguläre Arbeit erledigen muß. Ein evtl. notwendiges komfortables speichern der Arbeiten ist nicht möglich.
----niemals möchte ich einen roten Teppich haben...nein nein ....das gemeine BR Volk befindet sich in der Unternehmenshierachie ein Treppchen höher...
14.07.2009 um 15:03 Uhr
Meine Antwort sollte jetzt kein Angriff sein, war mehr ironisch gemeint ;)
Also habt Ihr eigentlich keinen eigenen separaten Rechner für die täglichen Pflichten! Also ist die Aussage von HHHFFF maßgeblich, nämlich § 40 Abs. 2 BetrVG. Das hättest Du so aber auch schon bei Deiner Fragestellung schreiben können ;)
Nachtrag:
BAG 7 ABR 8/03 und 7 ABR 12/03
14.07.2009 um 15:15 Uhr
@HarryPopper ...nööö ist schon alles gut soo...
also das Gesetz schreibt ja nur vo das der BR eben die Technik haben muß...und dann reichts doch evtl. wenn die anderen BR´s an ihren normalen Rechnern ggf. auch BR Arbeit machen könnten....
Dann braucht der V sich nur noch zurücklehnen und warten bies die fertig sind...
Ein eigenes BR Zimmer gibts sowieso nicht ...sind wir zu klein für.
..Achso: schwierig ist halt das die anderen nicht da sind, und dann sehr ausgelastet sind mit ihrem Job....
....Da mach ich den Betriebsübergang alleine.... und ohne Rechner und ggf. so halb privat...
-nicht lustig-
Der V könnte natürlich auch die Brief / Schnecken-Post nutzen....aber dann muß ich bei dem kleinen Einkommen ja auch noch Briefmarken kaufen. -geht nicht-
14.07.2009 um 15:20 Uhr
@olala Was hast du vor? Den BRV kaltstellen? Seht zu das ihr einen BR Rechner bekommt. Alles andere ist indiskutabel. Oder aber der BRV bekommt auf seinen Rechner alle Möglichkeiten...
14.07.2009 um 16:08 Uhr
@olala,
also das Gesetz schreibt ja nur vo das der BR eben die Technik haben muß...und dann reichts doch evtl. wenn die anderen BR´s an ihren normalen Rechnern ggf. auch BR Arbeit machen könnten....
Du meinst also, dass vertaruliche Informationen und Dokumente auf den Rechnern abgelegt werden können, wo andere nicht BR's regelmässig Zugriff Haben?
Ein eigenes BR Zimmer gibts sowieso nicht ...sind wir zu klein für.
Steht wo? Oder meint wer?
..Achso: schwierig ist halt das die anderen nicht da sind, und dann sehr ausgelastet sind mit ihrem Job....
Betriebsratsarbeit geht vor Arbeitsleistung! wenn Du also alleine nicht klar kommst, wird eben ein Zweiter frei gestellt oder spricht da irgend etwas dagegen?
14.07.2009 um 16:43 Uhr
@HarryPopper
-
Stimmt
-
im Fitting
-
ich hoffe du meinst die Freistellung nach § 37 Abs 2 BetrVG.
14.07.2009 um 16:51 Uhr
BRV: bin ich, und ich mags nicht kalt. Aber bin ja nur n Holzkasper der nix merkt.
Hm würd mich nciht beschweren wenn noch wer mitarbeiten würde.l
Ja - denke auuch das da nur ein eigener Rechner hilft. So wie früher - da gab es mal einen. Kein Zimmer frei.
14.07.2009 um 17:30 Uhr
@DonJohnson,
- Stimmt
Was stimmt?
- im Fitting
Also im Fitting steht, dass wenn der BR seine Arbeit ohne entsprechenden Büro ( Diffinnition von Büro ) nicht dem Betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten ordentlich nachkommen kann, dass im kein separater Raum zur Verfügung gestellt werden braucht? Nebenfrage: Wer entscheidet denn ob es ohne geht oder nicht? Der Fitting?
- ich hoffe du meinst die Freistellung nach § 37 Abs 2 BetrVG.
Ja! Ist zwar keine nach dem 38er aber vom Prinzip her fast das Selbe ;)
14.07.2009 um 17:52 Uhr
Oh, muß ich wohl doch näher erklären...
Was stimmt ist, dass selbstverständlich keine BR Unterlagen was auf einem frei zugängigen PC zu suchen haben.
Ja genau. Der Fitting geht davon aus, dass der BR erst ab einer Gremiumgröße von 5 ein Anrecht auf ein eigenes Büro haben. Den genauen Wortlaut kannste dir ja raussuchen, ok? Somit hat olala´s Gremium kein Anrecht auf ein eigens Büro!
Das selbe oder das Gleiche? ;-)))
14.07.2009 um 18:03 Uhr
@DonJohnson,
Mag sein das der Fitting davon ausgeht, letztendlich entscheidet aber der BR was er benötigt und auf was er verzichten kann. Oder gibt es bereits Beschlüsse oder Urteile wonach BR Gremien keinen Anspruch auf ein Büro haben, wenn sie nicht eine gewisse Größe haben? Ich denke nicht, denn kleinere BR Gremien als im Fitting dargestellt sind keine Gremien ( Menschen ) zweiter Klasse ;)
14.07.2009 um 18:11 Uhr
@Zauberlehrling
Guckst du hier: http://www.geydan.de/seminare/downloads/Sachmittel_dbr%2012_06.pdf
Mir glaubst du ja eh nciht - und bitte schau auch wegen des Wortlauts in den Fitting!!!
14.07.2009 um 18:25 Uhr
Ich glaube Dir was Du gelesen hast und das es so im Fitting steht! Ich kenne auch den Inhalt dessen Link Du hier reingesetzt hast. ABER, worauf bzw. auf welche Grundlage wird das gesetzt, das ein BR erst ab einer Größe von 5 ein Anrecht auf ein Büro hat? Das muss doch irgendwo stehen als Gesetz, Beschluss, Urteil oder sonstwie. Ich sehe den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, wenn ein dreier BR kein rechtlichen Anspruch auf ein eigenes Buro hätte, denn er hat die selben Pflichten und Rechte wie 20er oder 30er BR und muss auch auf Vertraulichkeit bestehen!
14.07.2009 um 18:36 Uhr
So Kollege, habe echt viel von dir gehalten, aber jetzt erzählste Quark - Gleichbehandlungsgrundsatz tse tse tse
Also langsam für dich...
Die Notwendigkeit muß da sein. Beispiel: ein 1er BR braucht keine Sekritärin - ein 35er mit Sicherheit.
Und irgendwo liegen halt die Grenzen, die nciht ich geschaffen habe. Genauso ist esw doch mit dem 99er, der auch nur ab 3er gilt.
14.07.2009 um 18:40 Uhr
@olala, ergänzend zu @HHHFFF... unter welchen Voraussetzungen der BR einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer/Büro hat, ist eine Frage, deren Antwort sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet....
z. Beispiel..... Ein mindestens aus fünf Mitgliedern bestehender Betriebsrat hat Anspruch auf ein eigenes Betriebsratsbüro zur alleinigen und ständigen Nutzung. Ein kleinerer Betriebsrat kann unter Umständen auf die Überlassung eines Raumes zu bestimmten Zeiten verwiesen werden. Dann hat er aber zumindest Anspruch auf einen abschließbaren Aktenschrank.
14.07.2009 um 18:42 Uhr
@ ihr Helden alle... als es hat nun gerade geklappt: ein vernünftiger mail-account ist eingerichtet.... am vertraulichen Speicherplatz wird gearbeitet...schon fast am horizont zu sehen... sichergestellt wird daß kein sonstiger einen Zugriff auf die gespeicherten Daten hat.
- nun hoffe ich noch daß es mir gut und gerne gelingen mag eine Reihe von passenden Daten einzupflegen ;-)
- das mit dem Büro ist natürlich schon wichtig... aber in der Praxis reicht es mir einen vernünftigen Schrank zu haben und den einigen Schlüssel...ja doch klar die anderen BR´s können jederzeit ran.....wenn sie denn mögen. So wie es aussieht kann ich mich nun von jedem Platz einloggen der mir ruhig genug erscheint um zu arbeiten...das ist doch ganz ok...
- Die anderen Problemchen lassen sich sicher auch bald lösen.
- Damit Ihr das nciht falsch versteht...eure Antworten waren mir ein Licht im dunkel.....natürlich daß wir kein Recht auf ein eigenes Komplettbüro haben ...das hatte ein Blick in die übliche Praxis und eben in den Fitting gezeigt...... Außerdem: einige BR-Mitglieder hatten schon ein eigenes Büro in dem dann halt auch BR-Arbeit erledigt wurde..(hoffe ich), und damit war auch vom Tisch nun nochmal ein eigenes Büro haben zu wollen und zu können. ... das war aber ziemlich das einzige Thema da mir nicht soo wichtig war....außerdem hatte ich in der Vergangenheit einen netten Platz im Lager neben dem Putzzeug...da hatte eine angenehm frische Athmosphäre.....(ehrlich)...nun ist dieser Raum weg. Und neue Lösungen müssen her.
14.07.2009 um 18:51 Uhr
@DonJohnson,
Eben! Die Notwendigkeit spielt die große Rolle! Setzt ein dreier BR ein eigenes Büro ( oder kurz Raum ohne Sekretärin ) auf ein TOP und die Mehrheit ist dafür weil es eben erforderlich ist (!) dann ist das eben so. Der AG kann verweigern, die Sache landet beim Arbeitsgericht oder Einigungsstelle. Wie würdest Du als AG jetzt argumentieren, dem dreier BR kein eigenes Büro ( oder kurz Raum ohne Sekretärin ) zur Verfügung zu stellen? Steht so im Fitting? Oder wie?
Wir reden hier aber nicht über den 99er. Da kann man das auch nachlesen das es so ist - zumindest solange, wie der EuGH kein Veto einlegt ;) Aber wo steht das mit dem Fünfer-BR und erst ab dann ein Büro, also eine rechtsverbindliche Aussage, schriftlich und keine Meinungen?
14.07.2009 um 19:02 Uhr
@HarryPopper
Nein! Ein Beschluß reicht nciht dazu! Das ist halt Rechtsauffassung - lies dir bitte den Kommentar dazu durch...
Als AG argumentiere ich, dass das herausgeschmissene resoursen sind - dass sich der BR auch im Pausenraum treffen kann um Sitzungen abzuhalten oder ähnliches - aber darum geht es nicht! Ich habe auch keinen Bock mehr weiter zu diskutieren. Lese, rufe meinetwegen Fachanwälte an und lass es dir von denen zum gefühlten 43000 mal das erklären - ich klinke mcih hier aus - Du bist echt beratungsresistent!
14.07.2009 um 19:10 Uhr
Wegen Ressourcenmangel kann er nicht ablehnen! Und im Pausenraum? Also das ist jetzt nicht wirklich Dein Ernst oder? Vielleicht haben die aber kein Pausenraum, weil die Größe der Belegschaft keinen benötigt, also dann ab in den Klo und da über Kündigungen, Abmahnungen, Pausenregelungen, Arbeitszeitverteilung, Umsetzungen ect.pp diskutieren, ist ja alles öffentlich ;)
14.07.2009 um 19:18 Uhr
na gut...aber ich sag ja das Ihr mich dennoch weitergebracht habt.... nur ich mein in nem kleinen Betrieb ist es ja nun echt nicht immer möglich extra nen Raum zu bauen....oder so ich finde Ihr habt beide charmante Argumente auf jeden Fall....im Ernstfall kann aber doch..wenn kein Raum da ist und eine wichte Sitzung anliegt auch gerne auf einen Raum außerhalb der Betriebe ausgewichen werden...da muß der AG halt nen Raum mieten...oder in der Praxis nen Kaffee im Café springen lassen...entspricht das nicht auch Eurer Erfahrung?
14.07.2009 um 19:29 Uhr
@olala,
so würde ich das auch sehen, kommt halt ein wenig darauf an, wie die Zusammenarbeit mit dem AG klappt ;)
Sorry das sich das hier jetzt zu einer Grundsatzfrage ob für ein dreier BR ein eigenes Büro oder nicht entwickelt hat. Aber so ist das nun einmal, man meldet sich eben hier auch an weil man diskuttiren will und auch seine eigenen Meinungen zu den Themen hier hat und das darf doch erlaubt sein ;)
14.07.2009 um 21:44 Uhr
@ harrypopper
außer der admin verschiebt wieder beiträge
und schließt sie auch gleich noch, damit keiner mehr darauf antworten kann.........
dieses kasperltheater......
15.07.2009 um 01:21 Uhr
Mir ist ehrlich geagt nicht ersichtlich, warum einem 5er Gremium ein BR Büro zustehen soll und einem 3er nicht. Wenn ich eine Diskusion z.B. über den §111 BetrVG führe ändert der § ja nicht die Diskusionsgrundlage. Hierzu mal unter fogendem Link schauen. http://www.kanzlei-spengler.de/_documents/63_Sachmittel%20des%20Betriebsrates.pdf
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