verhinderung MA bei der Wahl
hallo kurze Frage, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen wir machen eine Betriebsratswahl und die Listen werden eine Woche vor der Wahl ausgehängt jetzt haben natürlich Mitarbeiter, die in diesem Zeitraum in Urlaub sind, keine Möglichkeit zu wählen. Sie können zwar vorab eine Briefwahl beantragen, aber wenn sie im Urlaub sind, haben sie ja gar keine Möglichkeit für ihre Stimme auch abzugeben, wenn die Listen so knapp vor der Wahl erst ausgehängt werden. Wie kann man hier sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die Möglichkeit haben zu wählen? Gibt es eine Frist, wo ein Mitarbeiter seine Stimme auch nach der Wahl noch abgeben kann?
Community-Antworten (3)
01.05.2026 um 20:55 Uhr
Über welches Wahlverfahren reden wir hier?
01.05.2026 um 21:49 Uhr
listenwahl
04.05.2026 um 09:45 Uhr
Nochmals: Welches Wahlverfahren und wie weit ist das ganze schon gediehen? Wenn es sich um das normale Wahlverfahren handelt, sollten die Kollegen ja schon eine Weile wissen, wann die Wahl stattfindet. (Wobei ich den Aushang eine Woche vor der Wahl auch kurzfristig finde, wenn auch gesetzeskonform, bei den heutigen Postlaufzeiten.) Sie hätten also schon seit dem Zeitpunkt des Aushanges des Wahlausschreibens Briefwahl anfordern können.
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