Hallo und guten Tag,

das leidige Thema, Verhinderung ja/nein, bekannt ist ja, dass eine Verhinderung dann vorliegt, wenn Urlaub-/Krankheit/Geschäftsreise oder ein Seminarbesuch anliegt.
Nun die Frage:

unser BRVorsitzende ist Berufskraftfahrer im Nahverker.
Ich als BRStellvertreter bin ich ein "Bürohengst".
Alle Anhörungen udg, laufen also bei mir auf, was natürlich ok ist.
Generelle aber: ist es eine Verhinderung, wenn der BRV beruflich "nicht greifbar" ist [ist ja keine Dienstreise als solches).
DANKE! für fachliche Antworten (ggf, Vergleichsurteile)
Grüße