Verhinderung BR, Kraftfahrer Nahverkehr
Hallo und guten Tag,
das leidige Thema, Verhinderung ja/nein, bekannt ist ja, dass eine Verhinderung dann vorliegt, wenn Urlaub-/Krankheit/Geschäftsreise oder ein Seminarbesuch anliegt. Nun die Frage:
unser BRVorsitzende ist Berufskraftfahrer im Nahverker. Ich als BRStellvertreter bin ich ein "Bürohengst". Alle Anhörungen udg, laufen also bei mir auf, was natürlich ok ist. Generelle aber: ist es eine Verhinderung, wenn der BRV beruflich "nicht greifbar" ist [ist ja keine Dienstreise als solches). DANKE! für fachliche Antworten (ggf, Vergleichsurteile) Grüße
Community-Antworten (1)
22.12.2010 um 10:42 Uhr
Berufskraftfahrer im Nahverker = planbare Fahrten = BR-Arbeit hat Vorrang bei Sitzungen wäre er also nicht verhindert. Ist er aber unterwegs und es kommt ein Thema rein was sofort entschieden werden muss, muss er die Fahrt nicht abbrechen und wäre zu diesem Zeitpunkt / Termin verhindert. DAs dürfte aber auf Sitzungen eigentlich nicht zutreffen. Eine ad hoc Sitzung gibt es ja nicht, denn selbst ein außerordentlichen Kündigungen hat der BR 3 Tage Zeit. Somit dürfte das Thema Verhinderung nicht zum tragen kommen.
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