Verschiebung Stimmenauszählung
Hallo zusammen,
ein MA, der bereits die Briefwahl beantragt hat, ist plötzlich erkrankt und derzeit im Krankenhaus. Er hat daher die Wahlunterlagen nicht erhalten und läuft Gefahr, dass seine Unterlagen nicht rechtzeitig beim Wahlvorstand vorliegen. Darf der Wahlvorstand hier die Frist der Stimmenauszählung um beispielsweise 3 Tage verlängern?
Community-Antworten (10)
29.04.2026 um 22:43 Uhr
"Darf der Wahlvorstand hier die Frist der Stimmenauszählung um beispielsweise 3 Tage verlängern?"
Nein!
30.04.2026 um 10:16 Uhr
Hallo und vielen lieben Dank für deine Antwort. Das ist natürlich sehr ärgerlich für meinen Kollegen. Scheinbar ist eine Fristverlängerung nur noch möglich, wenn jemand die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt, richtig?
30.04.2026 um 11:46 Uhr
Korrekt ... mir würde zumindest jetzt auch kein anderer "Weg" mehr einfallen.
30.04.2026 um 11:51 Uhr
Danke dir. Ich hatte noch die Hoffnung, dass man die Frist zur Auszählung auf seinen Antrag hin verlängern könnte. Wir haben zusätzlich die Befürchtung, dass nicht alle Briefwahlunterlagen aufgrund von Feiertag und Streik bzw. dem neuen Postgesetz bezüglich der längeren Postlaufzeiten pünktlich ankommen werden. Aber vermutlich können wir aus diesem Grund auch keine Nachfrist setzen oder?
30.04.2026 um 11:54 Uhr
"Aber vermutlich können wir aus diesem Grund auch keine Nachfrist setzen oder?"
Korrekt!
"dass nicht alle Briefwahlunterlagen aufgrund von Feiertag und Streik bzw. dem neuen Postgesetz bezüglich der längeren Postlaufzeiten pünktlich ankommen werden."
Streik? Und was den Feiertag betrifft ... der kommt nicht aus dem nichts ... das hätte man einplanen und die Wahl entsprechend anders legen können.
30.04.2026 um 13:11 Uhr
Wie wäre es, wenn ein liebe Kolleg*In ein Krankenbesuch macht und die Unterlagen überreicht? Es steht nirgendwo geschrieben, dass die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt werden müssen.
30.04.2026 um 13:26 Uhr
Hallo Zusammen,
"dass nicht alle Briefwahlunterlagen aufgrund von Feiertag und Streik bzw. dem neuen Postgesetz bezüglich der längeren Postlaufzeiten pünktlich ankommen werden."
Streik? Und was den Feiertag betrifft ... der kommt nicht aus dem nichts ... das hätte man einplanen und die Wahl entsprechend anders legen können.
Das ist absolut richtig! Wir haben bei uns ca. 80 % Briefwähler. Daher hatten wir direkt im Wahlausschreiben im Februar 2026 festgelegt, dass die gesetzliche Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 27.04. endet, wir jedoch aus organisatorischen Gründen bitten, diese bis zum 20.04. einzureichen. So hätten wir mehr Zeit gehabt. Kurz vor dem 20.04. kam dann unser Niederlassungsleiter mehrmals auf uns und wies uns auf die gesetzliche Frist hin und das er lieber warten würde, weil ja noch viel passieren kann. Darauf haben wir uns eingelassen und tatsächlich haben zwei seiner Lieblinge am letzten Tag (27.04.) noch einen Wahlvorschlag abgegeben.
Ansonsten wäre wir halt nicht in diese miese Lage geraten, aber vielleicht kommen ja noch alle Stimmzettel / Wahlunterlagen hier pünktlich an.
Ich bedanke mich nochmal für Eure Hilfe und wünsche Euch morgen einen schönen Feiertag!
30.04.2026 um 15:25 Uhr
geht es um die Aushzählung oder um die Wahlvorschläge. Komme nicht mit.
WEnn der Kollege die Wahlunterlagen bekommen hat, dann ist da ein Stimmzettel drin mit den NAmen die sich zu Wahl gestellt haben, wieso können dann noch Wahlvorschläge eingereicht werden`?
Und egal um was der AG oder irgendwer bittet, es gibt Frist und Zeiten die im WA angegeben werden und die dann einzuhalten sind.
Aber kann sein, das ich es nicht verstehe!
30.04.2026 um 15:37 Uhr
Zuletzt ging es um die Problematik, ob die Stimmzettel pünktklich zur Wahl bis 05.05.2026 beim Wahlvorstand eingehen. Auch wenn ich im Wahlausschreiben darum bitte, dass die Vorschläge der Kanditaten bitte früher abgegeben werden sollen, muss ich mich ja dennoch an die gesetzliche Frist = 27.04.2026 = 1 Woche vor der Wahl halten. Aber ich finde eine Woche für die Briefwahl im Hinblick auf die Neuerungen im Postgesetz schon recht sportlich:
Brieflaufzeiten ab 2025: Die Pflicht zur schnellen Zustellung wird gelockert. 95 % der Briefe müssen am 3. Werktag nach Einlieferung beim Empfänger sein, 99 % am 4. Werktag.
30.04.2026 um 15:55 Uhr
aso,
ihr habe vereinfachtetes Wahlverfahren?
wenn es Briefwähler gibt muss der WV den TErmin der Auszählung um 3 bis 7 Tage nach der Wahlversammlung ansetzten.
§ 35 WO
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