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Hat jeder MA das Recht, bei der Stimmenauszählung dabei zu sein?

H
Hella
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Das die Stimmenauszählung öffentlich ist, ist ja bekannt. Frage:
Hat jeder Mitarbeiter das Recht bei der Stimmenauszählung anwesend zu sein (in unserem Fall ca 2,5 Stunden)? Muss der Arbeitgeber die Zeit bezahlen? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung? Wo steht das geschrieben?

Vielen Dank schon mal. Hella

2.57602

Community-Antworten (2)

D
DiDre

23.03.2006 um 14:35 Uhr

Hallo Hella,

wie ich diesbezüglich hier im Forum schon einmal fündig geworden bin, lautet die Antwort wie folgt:

Ja, die Stimmenauszählung ist öffentlich, der Ort und Zeitpunkt müssen im Wahlausschrieben aufgeführt sein. Jedem Mitarbeiter muß die Möglichkeit gegeben werden, dabei zu sein - allerdings auf "eigenes Vergnügen". Das Beiwohnen der Auszählung ist private Sache und keine Arbeitzeit. Du mußt also Urlaub, Freizeit oder deine Pause dafür opfern.

E
E.Pü

23.03.2006 um 14:51 Uhr

a.A. LAG Schleswig-Holsteín 26.7.89

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