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Wahl des stellvertreter

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Basko 015
vor 14 Tagen bearbeitet

Hallo zusammen Ich hab mal eine Frage wegen der Wahl des stellvertreters. Da der erste stellvertreter zurück getreten ist, haben wir neu gewählt. Jetzt sagt plötzlich die Vorsitzende zu einem Betriebsratsmitglied da er der nächste mit den meisten Stimmen hat, hätte er Vorrang zum stellvertreter. Ist das zulässig.

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Community-Antworten (4)

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XYZ68

28.04.2026 um 15:41 Uhr

Wahlen innerhalb des Gremiums haben nichts mehr mit der Stimmverteilung zur Betriebsratswahl zu tun.

K
Kehler

28.04.2026 um 16:17 Uhr

Der BRV und der stell. BRV werden vom Gremium gewählt, da hat keiner Vorrang.

C
celestro

28.04.2026 um 17:45 Uhr

"Wahlen innerhalb des Gremiums haben nichts mehr mit der Stimmverteilung zur Betriebsratswahl zu tun."

Darum ging es aber auch nicht.

"Jetzt sagt plötzlich die Vorsitzende zu einem Betriebsratsmitglied da er der nächste mit den meisten Stimmen hat, hätte er Vorrang zum stellvertreter. Ist das zulässig."

Nein! Wenn ein Gremium aus 7 Personen einen Stellvertreter wählt und die Wahl geht 4:2:1 (3 Kandidaten) aus, dann wird die Person mit 4 Stimmen der Stellvertreter des BRV. Die anderen 3 Stimmen sind anschließend "weg". Wird neu gewählt, dann braucht der neue Stellvertreter wieder die meisten Stimmen ... man darf nicht auf die vorherige Wahl zurückgreifen und sagen: "jetzt wird die Person Stellvertreter, die vorher die 2 Stimmen bekommen hat.

C
Catweazle

28.04.2026 um 18:30 Uhr

Zur Ergänzung: wenn der Stellvertreter nicht ordnungsgemäß gewählt wird ist der BR nicht konstituiert und somit handlungsunfähig.

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