Muss der BR im Wahlvorstand für die JAV neben dem Vorsitzenden auch einen Stellvertreter benennen?
Hallo ihr Lieben, ich bräuchte mal Rat von Leuten, die sich gut mit der Bestellung von Wahlvorständen auskennen. Haben wir hier so jemanden?
Hier der Fall: Wir haben einen Wahlvorstand für die erstmalige Durchführung der JAV bestellt. Wir haben eine Kollegin als Vorsitzende benannt dazu zwei Beisitzer und 3 Ersatzleute. Nun meint der Chef vom Unternehmen, dass wir auch einen stellvertretenden Vorsitzenden hätten benennen müssen für den Fall, dass der Vorsitzende des Wahlvorstandes verhindert ist. Er hat Sorge, dass wir den ganzen Aufwand für eine JAV Wahl betreiben und dann ist alles für umsonst, weil die Wahl wegen fehlendem Stellvertreter für die Vorsitzende des Wahlausschusses ungültig sein könnte. Ich finde nur nirgends die Anweisung, dass wir einen der Mitarbeiter, die wir für den Wahlvorstand benannt haben auch als "Stellvertreter" benennen müssen.
Ich dachte, der Wahlvorstand könnte sich eine Geschäftsordnung geben und darin festlegen, dass ein Stellvertreter gewählt wird (z.B. aus dem Kreis der Ersatzmitglieder).
Die BR-Vorsitzende schlug vor, dass wir den Wahlvorstand abberufen und dann wieder bestellen. Diesmal halt mit dem Hinweis, dass Mitarbeiter X (z.Zt. eines der Ersatzmitglieder) dann halt als Stellvertreter ausgewiesen wird und immer dann einspringt wenn die Vorsitzende des Wahlausschusses verhindert ist. Oder sogar, dass wir X zum Stellvertreter UND Beisitzer umfunktionieren. Nur habe ich irgendwo gelesen, dass ein Wahlvorstand nicht abberufen werden kann.
Vielen Dank schon mal im Voraus an die Wahlexperten unter uns! BRinBln
Community-Antworten (4)
06.06.2012 um 10:28 Uhr
Warum macht ihr euch Probleme, wo gar keine sind? Bestellt den Stellvertreter doch nachträglich und der dritte Mann ist dann der zweite Stellvertreter.
06.06.2012 um 14:36 Uhr
Danke Tanzbär, aber so ganz ist meine Frage nicht beantwortet.
Wo steht das denn wer wann wie einen Stellvertreter für die Vorsitzende des Wahlausschusses benennt? Außerdem möchte die Vorsitzende gern mit einem der Ersatzmitglieder enger zusammenarbeiten,weil nur sie und dieses Ersatzmitglied Ahnung von den Wahlen haben. Alle anderen sind Azubis, die wenig Wissen haben und auch wenig Zeit (bedingt durch Schule) haben. Es wären auch alle einverstanden das Ersatzmitglied "eine Stufe höher" zu heben. Trotzdem noch mal die Frage: Mussten wir (wie der AG meint) einen Stellvertreter des Vorsitzenden benennen, wo ich das doch nirgends finde??
06.06.2012 um 15:13 Uhr
Wo steht das denn wer wann wie einen Stellvertreter für die Vorsitzende des Wahlausschusses benennt? Nirgends. Es steht nicht mal da, dass es überhaupt einen Stellvertreter geben muss. (Dass der unter Umständen trotzdem sinnvoll ist, ist ein anderes Thema)
Außerdem möchte die Vorsitzende gern mit einem der Ersatzmitglieder Wir sind aber nicht bei "Wünsch Dir was"
weil nur sie und dieses Ersatzmitglied Ahnung von den Wahlen haben Das läßt sich ändern, z.B. hier: http://www.waf-seminar.de/Prospekte/T0028726.pdf oder bei einem Anbieter Eurer Wahl
und auch wenig Zeit (bedingt durch Schule) Ihr findet bestimmt ein Seminar an einem Nicht-Schultag auch in Eurer Nähe.
Es wären auch alle einverstanden das Ersatzmitglied "eine Stufe höher" zu heben. wirklich alle? Dann können doch soviele WV-Mitglieder zurücktreten, bis das Wunschmitglied "drin" ist...
Ansonsten wird es wohl seinen Grund haben, weshalb die Zusammensetzung des WV so ist, wie sie ist - und der/die "Busenfreund/in" des/r WV-Vorsitzenden eben nur Ersatzmitglied. Denn vor der Bestellung des WV haben doch sicherlich alle miteinander geredet, einschlägige WV-Erfahrungen abgeklopft, Wunschkonstellationen des WV geäußert, ... Aufgrund dessen hat der BR dann seine Entscheidung getroffen - that's it. Wie gesagt, nicht immer nur Wunschkonzert.
Trotzdem noch mal die Frage: Mussten wir (wie der AG meint) einen Stellvertreter des Vorsitzenden benennen, wo ich das doch nirgends finde??
Nein. Und wenn Euer Chef anderer Meinung ist, darf er Euch gern mitteilen, wo er diese begründet findet. Ansonsten ist das doch eine nette Frage fürs Seminar...
06.06.2012 um 18:46 Uhr
Hallo Petrus, dankeschön! Zu deinem völlig berechtigten Hinweis auf Seminare: Leider ist der Wahlvorstand ja schon bestellt und muss nun unverzüglich tätig werden, da bleibt keine Zeit für Seminare, denn die Azubis wollen nicht noch länger auf ihre JAV warten.
Der BR hat leider nicht alles richtig bedacht (kommt ja vor). Er wollte möglichst viele Azubis im Wahlvorstand haben. Jetzt ist also ein erfahrener Hase und zwei Azubis im "orginären" Wahlvorstand. Bei den drei Ersatzmitgliedern finden sich auch ein erfahrener Hase und zwei Azubis. Nun ist es so, dass die Azubis häufiger mal verhindert sind (krank,Schule) und dann der erfahrene Hase aus dem Kreis der Ersatzmitglieder natürlich einspringt. Und, da die Vorsitzende den Wahlvorstand ja nach außen vertritt und der Stellvertreter ebenso, wäre ein erfahrener Hase als Stellvertreter eine wünschenswerte Sache. Aber geht das? Stell dir mal vor die zwei Azubis aus der "ersten Garde" sind wieder in der Schule oder krank und nun treten die Ersatzmitglieder doch mit allen Rechten und Pflichten (wie beim BR) auf den Plan (oder etwa nicht?). Können Ersatzmitglieder auf so einer Sitzung dann nicht zu Stellvertretern gewählt werden?
Das mit dem Zurücktreten ist tatsächlich eine Option, die überlegt wird. Oder sie verzichten eben auf die Benennung eines Stellvertreters.
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