muss der BR zu den regulären Sitzungen immer vollzählig sein?
Hallo Zusammen,
unser BR hätte heute die erste reguläre Sitzung(Termin dazu kam gestern), jetzt ist es leider so, dass ich heut im Home Office bin und eine weitere Kollegin im Urlaub. ich habe gebeten den Termin auf morgen zu verschieben da ich da wieder in der Firma bin. leider ist der BRV dem nicht entgegen gekommen und hat dafür die Ersatzmitglieder eingeladen. lt. seiner Aussage auch muss der BR immer vollzählig sein. ist das so? und hätte ich nicht auch per Teams online dazu gehen können?
vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (3)
28.04.2026 um 13:01 Uhr
"lt. seiner Aussage auch muss der BR immer vollzählig sein. ist das so?"
JA!
"und hätte ich nicht auch per Teams online dazu gehen können?"
Wenn ihr in der Geschäftsordnung drin stehen habt, das eine Teilnahme "online" zulässig ist, dann ja. Sonst ... nein.
P.S. Sollte Eure GO eine Onlineteilnahme vorsehen, dann hätte der BRV falsch geladen und alle gefassten Beschlüsse wären ungültig.
28.04.2026 um 14:03 Uhr
Wobei die Einladung schon extrem kurzfristig ist. Ob Home Office ein belastbarer Abwesenheitsgrund ist, könnte auch angezweifelt werden.
Aber grundsätzlich muss der BRV für jedes verhinderte BR-Mitglied das entsprechende Ersatzmitglied nachladen.
Eine Online-Sitzung kann es nur mit Geschäftsordnung geben. In der Geschäftsordnung muss dann auch sichergestellt werden, dass der überwiegende Teil der Sitzungen in Präsenz stattfindet.
28.04.2026 um 14:35 Uhr
Keine Nachladung bei HO. Kollege ist nicht Verhindert. Online ja mit entsprechender GO möglich. Aber auch nicht so Kurzfristig. Die anderen müssen Zeit haben zu widersprechen.
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