MA überwiegend im Homeoffice - Briefwahl?
Wir haben eine Kollegin, die arbeitet zum größten Teil im Homeoffice. Ist aber auch unregelmäßig 1-2 Tage in der Woche hier im Betrieb. Wir wissen nicht, wie es bei dieser Kollegin Vertraglich vereinbart wurde. Wann sie im Homeoffice und im Betrieb zu sein hat.
Wir wissen jedoch das Sie seit dem öffentlichen Aushang des Wahlausschreiben schon öfters hier im Betrieb anwesend war.
Unser Wahltag steht Morgen (28.04.2026) vormittags an.
Haben wir es versäumt dieser Kollegin die "Briefwahl" zu ermöglichen? In dem wir vom WV aus Ihr die Wahlunterlagen postalisch zukommen lassen haben? Oder hätte Sie sich, mit der 3 Tagesfrist, selbstständig an uns dem WV wenden müssen? Reicht es aus, wenn wir ihr die Wahlunterlagen per Einschreiben zukommen lassen, sodass diese am Wahltag (morgen) bei Ihr eintreffen und wir darauf eine verspätete Auszählung vornehmen? Das würden wir dann heute noch in einer außerordentlichen Wahlvorstandsitzung beschließen und protokollieren.
Community-Antworten (1)
27.04.2026 um 18:43 Uhr
Wenn es der Kollegin möglich war, das Wahlausschreiben zu lesen, so müsst ihr nicht selbstständig die Briefwahlunterlagen zusenden. Das dürft ihr auch gar nicht. Auch eine verspätete Auszählung ist nicht erlaubt. Ihr müsst euch an die Fristen und Termine im Wahlausschreiben halten. Also entweder beantragt die Kollegin selbst die Briefwahlunterlagen (was etwas knapp ist) oder sie kommt persönlich am Wahltag wählen. Ansonsten wählt sie eben nicht. Es gibt ja keine Pflicht zur Stimmabgabe.
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