GBR alte oder neue Mitglieder
Wenn z.B. sich der neue BR gegründet im März hat und nur aus neuen Mitgliedern besteht und die konstituierende Sitzung des neuen GBR erst im Juni ist, wer nimmt dann an den GBR-Sitzungen im April und Mai teil? Alter oder neuer BR?
Community-Antworten (9)
21.04.2026 um 00:44 Uhr
Gibst Du Dir die Antwort nicht schon selbst? Ein BR, der sich noch nicht konstituiert hat, kann auch nicht beschließen, welche Mitglieder in den GBR geschickt werden. Also natürlich der "alte" BR (wenn dann).
21.04.2026 um 07:07 Uhr
Der neue BR hat sich schon konstituiert, aber noch nicht der neue GBR!
21.04.2026 um 13:25 Uhr
wenn der neue BR noch niemanden entsandt hat, dann fährt niemand.... an GBR Sitzungen können nur BR-Mitglieder teilnehmen, die entsandt sind. Den alten BR gibt es ja nicht mehr und die Mitglieder des alten BR sind ja keine BR-Mitglieder mehr...
21.04.2026 um 14:57 Uhr
"Den alten BR gibt es ja nicht mehr"
Wer sagt das?
21.04.2026 um 14:59 Uhr
der neue ist doch seit März konstituiert
21.04.2026 um 16:38 Uhr
Also der neue Betriebsrat der seit März besteht, muss die Vertreter des GBR aus dem neuen Gremium berufen. Wenn der GBR erst im Juni eine konstituierende Sitzung abhält hat das erstmal nichts mit euern Gremium zu tun. Da ihr alle neu in euern Gremium seit, müsst ihr 2 Mitglieder aus euern Gremium für den GBR per Beschluss nach §47 Abs.2 BetrVG . Zusammenfassend: Ohne eine Mitgliedschaft im örtlichen Betriebsratsgremium ist eine Berufung in den GBR nicht möglich.
21.04.2026 um 17:12 Uhr
Nur noch ein kleiner Einwurf: Der neue BR muss nicht nur konstituiert sein sondern auch schon im Amt sein. Davon unabhängig mag der GBR zwar seine Ämter im Juni neu wählen, es ist aber keine konstituierende Sitzung mehr, denn der GBR wird nicht neu gewählt sondern die einzelnen Gremien entsenden Mitglieder in den GBR. Der GBR an sich bleibt bestehen. Diese Entsendung kann übrigens auch innerhalb der Amtsperiode eines örtlichen Gremiums immer wieder verändert werden, macht vielleicht keinen Sinn, ist aber möglich.
Also beschließt, wer euch im GBR vertreten soll und teilt dem GBR-Vorsitzenden diesen Beschluss mit. Vergesst nicht auch entsprechend Vertreter für eure Entsandten zu wählen.
21.04.2026 um 19:52 Uhr
"der neue ist doch seit März konstituiert"
Sorry, da hatte ich was falsch gelesen.
22.04.2026 um 13:48 Uhr
Es ist wie xyz68 schreibt: Der GBR macht keine konstituierende Sitzung mehr. Gibt es einmal einen GBR, dann ist das ein Dauergremium, dessen Mitglieder durch einfachen Mehrheitsbeschluss von den verschiedenen BR's entsendet werden. Wenn ihr also im März euch gegründet habt und ich davon ausgehe, dass ihr bereits im Amt seid, dann müsst ihr gem. §48 BetrVG durch einfachen Mehrheitsbeschluss bestimmen, wer von euch in den GBR entsendet wird und sobald ihr das gemacht habt, gehen diese Personen zum GBR. Und der GBR "macht einfach weiter", der konstituiert sich nicht nochmals.
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