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GBR alte oder neue Mitglieder

J
Jacksenior
vor 20 Tagen bearbeitet

Wenn z.B. sich der neue BR gegründet im März hat und nur aus neuen Mitgliedern besteht und die konstituierende Sitzung des neuen GBR erst im Juni ist, wer nimmt dann an den GBR-Sitzungen im April und Mai teil? Alter oder neuer BR?

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Community-Antworten (9)

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celestro

21.04.2026 um 00:44 Uhr

Gibst Du Dir die Antwort nicht schon selbst? Ein BR, der sich noch nicht konstituiert hat, kann auch nicht beschließen, welche Mitglieder in den GBR geschickt werden. Also natürlich der "alte" BR (wenn dann).

J
Jacksenior

21.04.2026 um 07:07 Uhr

Der neue BR hat sich schon konstituiert, aber noch nicht der neue GBR!

G
ganther

21.04.2026 um 13:25 Uhr

wenn der neue BR noch niemanden entsandt hat, dann fährt niemand.... an GBR Sitzungen können nur BR-Mitglieder teilnehmen, die entsandt sind. Den alten BR gibt es ja nicht mehr und die Mitglieder des alten BR sind ja keine BR-Mitglieder mehr...

C
celestro

21.04.2026 um 14:57 Uhr

"Den alten BR gibt es ja nicht mehr"

Wer sagt das?

G
ganther

21.04.2026 um 14:59 Uhr

der neue ist doch seit März konstituiert

L
Locke69

21.04.2026 um 16:38 Uhr

Also der neue Betriebsrat der seit März besteht, muss die Vertreter des GBR aus dem neuen Gremium berufen. Wenn der GBR erst im Juni eine konstituierende Sitzung abhält hat das erstmal nichts mit euern Gremium zu tun. Da ihr alle neu in euern Gremium seit, müsst ihr 2 Mitglieder aus euern Gremium für den GBR per Beschluss nach §47 Abs.2 BetrVG . Zusammenfassend: Ohne eine Mitgliedschaft im örtlichen Betriebsratsgremium ist eine Berufung in den GBR nicht möglich.

X
XYZ68

21.04.2026 um 17:12 Uhr

Nur noch ein kleiner Einwurf: Der neue BR muss nicht nur konstituiert sein sondern auch schon im Amt sein. Davon unabhängig mag der GBR zwar seine Ämter im Juni neu wählen, es ist aber keine konstituierende Sitzung mehr, denn der GBR wird nicht neu gewählt sondern die einzelnen Gremien entsenden Mitglieder in den GBR. Der GBR an sich bleibt bestehen. Diese Entsendung kann übrigens auch innerhalb der Amtsperiode eines örtlichen Gremiums immer wieder verändert werden, macht vielleicht keinen Sinn, ist aber möglich.

Also beschließt, wer euch im GBR vertreten soll und teilt dem GBR-Vorsitzenden diesen Beschluss mit. Vergesst nicht auch entsprechend Vertreter für eure Entsandten zu wählen.

C
celestro

21.04.2026 um 19:52 Uhr

"der neue ist doch seit März konstituiert"

Sorry, da hatte ich was falsch gelesen.

N
netteannette

22.04.2026 um 13:48 Uhr

Es ist wie xyz68 schreibt: Der GBR macht keine konstituierende Sitzung mehr. Gibt es einmal einen GBR, dann ist das ein Dauergremium, dessen Mitglieder durch einfachen Mehrheitsbeschluss von den verschiedenen BR's entsendet werden. Wenn ihr also im März euch gegründet habt und ich davon ausgehe, dass ihr bereits im Amt seid, dann müsst ihr gem. §48 BetrVG durch einfachen Mehrheitsbeschluss bestimmen, wer von euch in den GBR entsendet wird und sobald ihr das gemacht habt, gehen diese Personen zum GBR. Und der GBR "macht einfach weiter", der konstituiert sich nicht nochmals.

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