Bei unserer Betriebsratswahl (Personenwahl) haben nicht wenige Arbeitnehmer mehreren Kandidaten mehr als eine Stimme gegeben. Dass man einem Kandidaten nur eine Stimme geben kann, ist später anerkannt worden. Es wurde dann auch nur eine Stimme gezählt. Juristisch korrekt, wie ich weiß.
Allerdings wurde von Betriebsratsmitgliedern (!) vorab unter verschiedenen Kollegen (nicht unter allen, mir hat man das nicht gesagt) verbreitet, dass sie ihre möglichen Stimmen bei einem Kandidaten oder mehreren bündeln könnten, was dann ja auch diverse Kollegen gemacht haben. Hätten diese „Falschwähler“ vorab gewusst, dass sie nur jeweils eine Stimme pro Kandidaten abgeben dürfen (auch der Wahlvorstand hat wohl nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, denn sonst wäre es wohl kaum zu dieser Stimmverteilung gekommen), hätten sie vielleicht die eine oder andere Stimme doch einem anderen Kandidaten gegeben. Hypothetisch, aber sicherlich möglich. Wie soll man damit umgehen?
Ich bin kein Betriebsratsmitglied und war auch nicht im Wahlvorstand, als Gewerkschaftsmitglied ist es mir aber schon wichtig, dass Betriebsratswahlen korrekt ablaufen. Ich bedanke mich für eure Infos!