Erstellt am 20.04.2018 um 23:35 Uhr von celestro
Die hat man das vermutlich nicht gesagt, weil Dir klar war, daß das Unsinn ist. Ich würde hier einen Grund sehen die Wahl anzufechten zu können, sofern das Ergebnis dadurch verfälscht worden sein könnte.
Erstellt am 20.04.2018 um 23:59 Uhr von Fargo
Danke für die schnelle Antwort. Eine Anfechtung ist sicherlich nur sinnvoll (gibt ja nur Stress mit dem BR und kostet dem Betrieb Geld), wenn sich der beanstandete Fehler potenziell auf das Wahlergebnis auswirken würde. Laut Wahlvorstand tut er es nicht. Und ich habe schon darauf gedrungen, dass man schaut, ob das Ergebnis durch diese Bündelung der Stimmen auf einen oder mehrere Kandidaten verzerrt worden sein könnte. Da werde ich dem Wahlvorstand wohl vertrauen müssen (ich konnte bei der Auszählung als Wahlhelfer selbst nicht dabei sein). Mir ist wichtig zu wissen, ob ein solches Vorgehen schon als eine gewisse Manipulation gelten könnte, um bei der nächsten Wahl den Wahlvorstand bitten zu können, den Wählern doch alles genau zu erklären, damit das nicht wieder vorkommt. Es gab nämlich auch Kollegen, die meinten, dass es kein Problem sei (dabei handelte es sich vornehmlich um BR-Mitglieder und die Mitglieder des Wahlvorstands).
Ich habe übrigens, wo ich doch schon mal hier im Forum unterwegs war, verschiedene andere Fragen und Antworten gelesen und bin schon ganz schön erschreckt, wie des Öfteren vorgegangen wird.
Nochmals vielen Dank. Ich fühle mich jetzt schon ein wenig darin bestärkt, dass es richtig war, das Problem anzusprechen, auch wenn man sich damit kaum Freunde macht. Ich habe übrigens nicht kandidiert, das Wahlergebnis betrifft mich also nicht persönlich.
Erstellt am 21.04.2018 um 00:15 Uhr von celestro
"Mir ist wichtig zu wissen, ob ein solches Vorgehen schon als eine gewisse Manipulation gelten könnte, um bei der nächsten Wahl den Wahlvorstand bitten zu können, den Wählern doch alles genau zu erklären, damit das nicht wieder vorkommt."
Nun ... wenn man beweisen könnte, daß hier jemand dummes Zeug redet, um bewußt das Ergebnis zu verfälschen. Aber ob man diesen Beweiß wird führen können ?
Erstellt am 21.04.2018 um 00:27 Uhr von Fargo
Hallo celestro,
„wenn man beweisen könnte, daß hier jemand dummes Zeug redet, um bewußt das Ergebnis zu verfälschen“
Das dürfte sich kaum beweisen lassen und daher unterstelle ich es auch nicht. Das wäre dann nur eine Eventualität und davon halte ich nicht allzu viel. Dass es aber auch ohne böse Absicht vielleicht nicht ganz regulär ist, ist schon mal gut zu wissen, um zukünftig Ähnliches verhindern zu können.
Erstellt am 21.04.2018 um 00:42 Uhr von Pjöööng
"BetrVG § 19 Wahlanfechtung
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(...)"
Wurde hier gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen?
Nein!
Deshalb: Keine Anfechtung!
Erstellt am 21.04.2018 um 00:50 Uhr von Fargo
Hallo Pjöööng
„Wurde hier gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen? Nein! Deshalb: Keine Anfechtung!“
Vielen Dank! Ich habe es ja auch gar nicht vor. Ich wollte nur wissen, ob es okay ist, wenn BR-Mitglieder so vorgehen, weil wir das im Betrieb heiß diskutiert haben. Gut finde ich dieses Vorgehen dennoch nicht.
Erstellt am 21.04.2018 um 12:08 Uhr von Pjöööng
Fargo, mein Hinweis dass eine Anfechtung hier nicht möglich sein dürfte bezig sich im Grunde genommen auf die erste Antwort.
Möglicherweisekönnte man hiereine Wahlbehinderung konstruieren,aber selbst das dürfte schwer fallen.
Dass es nicht korrekt ist was diese Kollegen da machen ist unstrittig.
Der neue BR könnte dies auf seiner ersten Betriebsversammlung zur Sprache bringen.
Erstellt am 21.04.2018 um 12:14 Uhr von celestro
oder die MA, denn dies ging ja scheinbar sogar von einigen aus dem BR aus.
Erstellt am 21.04.2018 um 15:36 Uhr von Fargo
Danke Pjöööng + celestro
„mein Hinweis dass eine Anfechtung hier nicht möglich sein dürfte bezog sich im Grunde genommen auf die erste Antwort.“ Das hatte ich auch so verstanden, ich wollte nur nochmals klarstellen, dass das nicht mein Anliegen ist, da diese Fehlinformationen ja offenbar das Wahlergebnis nicht nachhaltig beeinflusst haben und somit eine Anfechtung nicht nötig ist, eben auch nicht von den Kandidaten, die jetzt nicht in den BR einziehen werden.
Mein Problem war eher die Diskussion, die bei uns geführt wurde, und in der eben vor allem BR-Mitglieder die (ihre) Fehlinformationen als nichtig darstellten (bevor ausgezählt wurde). Diese BR-Mitglieder bilden übrigens auch wieder den neuen BR, wie celestro ja schon angemerkt hat.
Erstellt am 23.04.2018 um 08:16 Uhr von MaJoK
ALso ohne jetzt mal die ganze Diskussion gelesen zu haben, bei der Prüfung der Stimmzettel muss dem Wahlvorstand aufgefallen sein, das mehrere Stimmen auf einen Kandidaten angekreuzt worden sind.
Dadurch ist die Stimme nicht korrekt zu zuordnen und der Stimmzettel dadurch ungültig.
Fazit: Diese ungültigen Stimmzettel können die Wahl ja nicht beeinflussen, weil sie nicht gezählt werden.
Stimmzettel sind ungültig, wenn
diese nicht in einem Wahlumschlag abgegeben wurden.
diese ein besonderes Merkmal, einen Zusatz, eine Einschränkung zum angekreuzten Kandidaten bzw. der Liste haben.
nicht einwandfrei festgestellt werden kann, wie der Wähler abstimmen wollte.
der Stimmzettel unterschrieben ist.
mehr Kandidaten oder Listen angekreuzt wurden, als zu wählen sind.
Erstellt am 23.04.2018 um 09:43 Uhr von celestro
"Dadurch ist die Stimme nicht korrekt zu zuordnen und der Stimmzettel dadurch ungültig."
Zwar hast Du mit Deiner Erläuterung erst einmal nicht Unrecht. Aber man kann einen solchen Stimmzettel ja durchaus so ankreuzen, daß man bei einer Person mehrere Kreuze macht. Und diese Stimmzettel werden dann (leider ?) dadurch auch nicht ungültig.
Erstellt am 23.04.2018 um 10:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (MaJoK):
"Dadurch ist die Stimme nicht korrekt zu zuordnen und der Stimmzettel dadurch ungültig."
Leider wieder eine typische MaJoK-Antwort: Keine Ahnung von der Materie, aber einfach mal etwas hineinblöken!
Siehe hierzu im Fitting Rn4 zum § 20 der WO. Der Fragesteller hatte dies ja auch schon völlig korrekt wiedergegeben.
Erstellt am 23.04.2018 um 22:48 Uhr von Fargo
Vielen Dank MaJoK + celestro + Pjöööng
ich finde es toll, dass ihr euch hier beteiligt. Das hat meine Stimmung schon ein wenig verbessert, die schlechte Stimmung bezog sich dabei gar nicht so sehr auf die Infos der BR-Mitglieder, man könne seine Stimmen auch bei einem Kandidaten bündeln. Einer von ihnen hat das wohl wirklich geglaubt und es nicht mit böser Absicht verbreitet, er verhielt sich während der gesamten Diskussion, die sich vor der Auszählung ergab, auch sehr fair und einsichtig. Die anderen anwesenden BR-Mitglieder allerdings nicht. Da wurde man teils beschimpft, weil man darum bat, dass bei Bündelung und klarem Erkennen des Wählerwillens nur eine Stimme gezählt werden dürfe. Und die Bitte, man möge beim Auszählen schauen, ob das Wahlergebnis durch diese Fehlinformation vor der Wahl verzerrt worden sein könnte (denn wer einem Kandidaten mehrere Stimmen gibt, gibt anderen eben keine) wurde auch nicht gerade freundlich aufgenommen, vom Wahlvorstand aber akzeptiert.
Ich weiß jetzt, auch dank eurer Hilfe, dass das alles nicht optimal gelaufen ist, dass aber eine Anfechtung nicht in Frage kommt, die ich auch nicht wollte. Ich wollte einfach wissen, inwiefern hier Unregelmäßigkeiten abgelaufen sind und weiß jetzt, dass ich mit meiner Kritik am Verhalten des alten und neuen BR nicht völlig danebenlag.