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Unbefristete EU-Renter: bei BR Wahl wählbar und wahlberechtigt???

W
Wierichtig?
Apr 2026 bearbeitet

Bei befristeter EU-Rente dürfen die MA wählen. Aber wie ist es bei UNbefristeter EU-Rente? Diese MA sind nicht gekündigt, ihr Arbeitsverhältnis ruht aber bis zum Eintritt in die Altersrente. Dürfen die trotzdem bei BR Wahlen wählen und sind sogar wählbar??? Macht aus meiner Sicht keinen Sinn, aber leider steht nirgendwo was zu unbefristet Berenteten sondern immer nur zu befristet Berenteten. Kann mir wer helfen?

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Community-Antworten (4)

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DummerHund

09.04.2026 um 21:25 Uhr

Ich habe auch erst mal nur das gefunden. Vielleichthilft es ja ein Stück weit weiter, oder aber es kommen noch andere Antworten. https://www.ra-wittig.de/urteile/volle-erwerbsminderung-ende-des-arbeitsverhaeltnisses/

C
celestro

09.04.2026 um 21:30 Uhr

Wenn das Arbeitsverhältnis ruht und auch nicht wieder aufgenommen werden wird (und so ist das ja gedacht), dann ist die Person mEn nicht mehr in den Betrieb eingegliedert (und das wird sich auch nicht mehr ändern) und damit weder wählbar noch wahlberechtigt.

L
Lehi2026

10.04.2026 um 11:34 Uhr

Diese genannte Konstellation ist möglich, das Arbeitsverhältnis ruht eben einfach nur. Vorteil ist z.B. dass der MA weiter mit der Betriebszugehörigkeit gerechnet wird und Anspruch auf Jubiläen hat, falls diese stattfinden. Durch das ruhende Arbeitsverhältnis ist er weiterhin Mitarbeiter und darf wählen, wenn er im Sinne des BetrVG als wahlberechtigt eingestuft ist. Und demnach kann er auch gewählt werden, da er bestimmt schon länger als 6 Monate im Betrieb ist. Die Wählbarkeit endet erst mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Auflösungsvertrag).

Sollten er gewählt werden, müssen er die Funktion auch ausüben können. Eine dauerhafte, komplette Unfähigkeit, BR-Aufgaben wahrzunehmen (z.B. durch eine Rente, die jede Tätigkeit ausschließt), könnte die Amtsausübung verhindern. Wenn er jedoch in der Lage ist, an Sitzungen teilzunehmen, ist die Wahl gültig.

Vielleicht wäre das für ihn wichtig, noch nicht ganz auf dem Abstellgleis zu sein und im Betrieb kann er dann noch bisschen mitmischen und bleibt Teil des Teams. Aber trotzdem würde ich nochmal das Gespräch mit ihm suchen, was der Anreiz für die Wahlaufstellung wäre und würde ihm auch seine Pflichten als BRM mitteilen.

C
celestro

10.04.2026 um 17:41 Uhr

@Lehi2026

https://kliemt.blog/2021/12/15/freigestellt-und-trotzdem-wahlberechtigt/

daraus lässt sich mEn entnehmen, das der MA weder wahlberechtigt, noch wählbar ist. Aber das sagte ich ja bereits.

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