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Berücksichtigung der Mitarbeitern mit befristeten Verträge bei der Besetzung von unbefristeten Stellen?

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Miriam2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

auf Grund eine Mutterschaftsvertretung habe ich einen befristeten Arbeitsvertrag. Bald wird eine unbefristete Stelle frei. Allerdings wurde es mir gesagt, dass es nicht heisst, dass ich diese unbefristete Stelle bekommen kann, weil dann sehr schwierig sein wird, eine neue Kraft für die befristete Stelle (für noch 6 Monaten) zu finden.

Ich wollte mich deswegen erkundigen, ob es ein Gesetz diesbezüglich gibt, das sagt, dass ein Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag über freie unbefristete Stellen informiert werden sollen und auch für eine unbefristete Einstellung berücksichtigt werden sollen. Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

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carrie

01.05.2008 um 13:35 Uhr

§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze 1Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. 2Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.

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Catweazle

01.05.2008 um 14:21 Uhr

@Miriam,

der folgende § hilft dir nicht unbedingt. Der BR, wenn vorhanden, kann die Zustimmung verweigern, muss aber nicht. Die freiwerdende Stelle kann auch befristet besetzt werden.

§ 99 BetrVG (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten.

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