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Fristbeginn für Anhörung

DT
der Thüringer
Apr 2026 bearbeitet

Guten Morgen, ich bin Assistenz des BR. Heute habe ich den BR-Briefkasten geöffnet und es lag eine Anhörung für eine Umsetzung darin. Der BRV und auch der Stellvertreter sind im Urlaub. Das Gremium ist aufgrund einer Neuwahl technisch noch nicht komplett erreichbar, da hier noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ab wann gilt die 1-Wochen-Frist für den BR? Danke für eine Rückmeldung

290011

Community-Antworten (11)

DT
der Thüringer

07.04.2026 um 12:39 Uhr

Der BR wurde leider erst Anfang März neu gewählt. Die Urlaubsplanung der einzelnen Mitarbeiter muss aber bereits im November des Vorjahres festgelegt und im Dienstplan vorgemerkt werden. Da wusste noch niemand, ob er Vorsitzender des BR oder dessen Stellvertreter wird.

Bitte nur ernstgemeinte Antworten auf meine Frage, und bitte keine Beleidigungen. Dankeschön.

DT
der Thüringer

07.04.2026 um 12:41 Uhr

ach jetzt fällt mir auf ... der Troll!

Lern ich dich auch mal persönlich kennen, supi.

K
Kehler

07.04.2026 um 12:54 Uhr

In der konstituierenden Sitzung, also der ersten Sitzung des neu gewählten BR, legen wir die Reihenfolge der Vertretung in der Geschäftsordnung fest. Diese Reihenfolge teilen wir anschließend auch der Geschäftsleitung mit, damit klar ist, wer jeweils als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ohne eine geregelte Vertretung ist der Betriebsrat in seiner Handlungsfähigkeit erheblich eingeschränkt.

K
Kehler

07.04.2026 um 13:01 Uhr

Wer lesen kann und das gelesene auch versteht, ist klar im Vorteil.

C
celestro

07.04.2026 um 15:00 Uhr

"Ab wann gilt die 1-Wochen-Frist für den BR?"

Ab heute spätestens ...

DT
der Thüringer

07.04.2026 um 15:22 Uhr

Dankeschön

J
José_Luis

07.04.2026 um 16:46 Uhr

@Thüringer fnpcb ist der gleiche Troll... Neuer Name

C
celestro

07.04.2026 um 20:45 Uhr

kann der Troll nicht lesen, oder ist er schwer von Begriff?

X
XYZ68

08.04.2026 um 09:15 Uhr

seit wann will ein Troll ... aber auch egal

@der Thüringer ist noch der "alte" oder schon der "neue" BR im Amt. Gibt es eine Regelung zu deiner Position (bist du ggf. auch empfangsberechtigt? (könnte zum Beispiel in einer Geschäftsordnung geregelt sein.)

Im Zweifel würde ich die Frist als gestartet betrachten und somit die amtierenden Betriebsräte informieren. Sie dürfen sich bei fristgebundenen Sachen definitiv auch selbst zusammenfinden. Wichtig hier ist, die Richtigen zu informieren also die Betriebsräte, die sich aktuell im Amt befinden.

DT
der Thüringer

08.04.2026 um 10:17 Uhr

Guten Morgen,

zu anfangs vielen Dank für eure Bemühungen. Der neue BR ist bereits im Amt. Meine Rolle ist die der Assistenz; in der GO ist leider nichts geregelt bezüglich der Entgegennahmen von Dokumenten oder dergleichen.

Wir haben das jetzt so gehandhabt, dass die Frist nun seit gestern bis zum nächsten Dienstag läuft. Der BR ist informiert.

Ich danke euch

C
Catweazle

09.04.2026 um 17:45 Uhr

Die Frist beginnt mit der möglichen Kenntnisnahme des BR. Wenn die Anhörung seit Tagen im Briefkasten schlummert könnte Frist schon abgelaufen sein.

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