Gewichtung der Stimmen bei GBR Wahl
Unsere Betriebsratswahl hat stattgefunden. Ich wurde in den Betriebsrat gewählt und habe nun starkes Interesse in den Gesamtbetriebsrat (Konzern) gewählt zu werden. Wir hatten im März, am Tag der Betriebsratswahl 45 wahlberechtigte Mitarbeiter. Bei der Wahl Ende April zum Gesamtbetriebsrat hat sich unsere Mitarbeiteranzahl auf 47 erhöht. Da die Mitarbeiterzahl bei der Gewichtung der Stimme eine Rolle spielt, frage ich mich nun ob die 45 Mitarbeiter der Betriebsratswahl zählen, oder die 47 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der GBR Wahl?
Community-Antworten (1)
01.04.2026 um 11:27 Uhr
"§ 47 BetrVG:
(7) 1Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. 2Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu."
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