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Wahl Betriebsrat Vorsitzender

B
BR_Frage
Apr 2026 bearbeitet

Bei der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden kam es zu folgender Situation: Für den Vorsitz stellten sich zwei Kollegen zur Wahl. Anschließend wurde an alle anwesenden Betriebsratsmitglieder ein Stimmzettel verteilt, damit über die beiden BRV Kandidaten abgestimmt werden konnte.

Auf dem Stimmzettel waren alle Betriebsratsmitglieder aufgeführt, jeweils mit den Auswahlmöglichkeiten „dafür“, „dagegen“ und „Enthaltung“. Ein neu gewähltes Betriebsratsmitglied kreuzte bei den beiden Kandidaten fürden BRV Vorsitz jeweils unterschiedlich an: bei einem „dafür“ und beim anderen „dagegen“.

Dieser Stimmzettel wurde als ungültig gewertet. Infolgedessen kam es zu einem Stimmengleichstand, sodass die Entscheidung über den Vorsitz schließlich per Losverfahren (Münzwurf) getroffen wurde.

Wie schätzt ihr das ein – ist dieses Vorgehen rechtlich und formal korrekt abgelaufen?

Der Wille war klar für welchen man gestimmt hat und welchen man abgelehnt hat.

356012

Community-Antworten (12)

L
Locke69

31.03.2026 um 08:37 Uhr

Wenn das Gremium mit der Vorgehensweise einverstanden war, dann ist doch gut. Wie die Wahl zum Vorsitzenden abläuft legt doch ihr fest. Den Wahlmodus legt der Betriebsrat fest, und endscheidet wie abgestimmt wird, Geheim oder per Handzeichen. Eine gesetzliche Formvorschrift gibt es nicht.

C
celestro

31.03.2026 um 09:46 Uhr

Nur weil der Modus nicht festgeschrieben ist, kann man doch trotzdem einen gültigen Stimmzettel nicht als ungültig werten.

Wenn allerdings niemand die Eier in der Hose hat, dagegen zu protestieren, bekommt man was man verdient hat.

L
Locke69

31.03.2026 um 17:27 Uhr

Nur weil der Modus nicht festgeschrieben ist, kann man doch trotzdem einen gültigen Stimmzettel nicht als ungültig werten. Dies ist aber auch nicht die Frage gewesen. Sondern ist dieses Vorgehen rechtlich und formal korrekt abgelaufen? Und da ist nun mal die Antwort das es keine rechtlichen Vorgaben gibt. Des weiteren muss ja die Mehrzahl des neu gewählten Betriebsrats mit der Auslegung, das es sich um einen ungültigen Stimmzettel handelt einverstanden gewesen sein.

C
celestro

31.03.2026 um 18:51 Uhr

"Dies ist aber auch nicht die Frage gewesen. Sondern ist dieses Vorgehen rechtlich und formal korrekt abgelaufen?"

Und gehört dazu nicht der Punkt, ob dieser Stimmzettel wirklich ungültig war?

"Des weiteren muss ja die Mehrzahl des neu gewählten Betriebsrats mit der Auslegung, das es sich um einen ungültigen Stimmzettel handelt einverstanden gewesen sein."

Und? Wenn der Stimmzettel nicht ungültig gewesen sein sollte, könnte eine Minderheit diese Wahl anfechten und ggf. die Wahl "zu Fall bringen". Das Problem sehe ich darin, das man dafür "erst einmal die Eier haben muss"und somit sehr wahrscheinlich eine rechtlich mehr als zweifelhafte Entscheidung "bis ans Ende der Amtszeit" nicht korrigiert werden wird.

X
XYZ68

01.04.2026 um 09:37 Uhr

So einen Stimmzettel hätte ich gar nicht erst gemacht. Namen der Kandidaten, Stimmzettel austeilen und jeder macht sein Kreuzlein oder eben gar keins.

Nur zum Interesse: welcher Kandidat hat denn gewonnen? Der, für den es eine Stimme auf den für ungültig erklärten Stimmzettel gab, oder der Andere?

Aber unabhängig davon, um Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl endgültig auszuräumen, würde ich die Wahl einfach wiederholen. Dann ist zumindest ab diesem Zeitpunkt alles sauber.

C
celestro

01.04.2026 um 11:30 Uhr

Welche Person hat denn den Posten bekommen? Die Person, die mit dieser ungültigen Stimme sowieso BRV geworden wäre, oder die andere Person?

P.S. Woher weiß man, dass das ein Neuling so gemacht hat? War doch eine geheime Wahl ....

B
BR_Frage

02.04.2026 um 09:20 Uhr

Gewonnen hat am Ende der Kandidat aus der Liste welcher eigentlich verloren hätte und nur durch das Los im Endeffekt nun BRV geworden ist.

Der Wähler dessen Stimmzettel für ungültig erklärt wurde, hat sich sofort geoutet und gesagt für welchen Kandidaten er gestimmt hat (kreuz dafür) und welchen Kandidaten er abgelehnt hat (kreuz dagegen).

Aber Mitglieder des Wahlvorstandes (welche natürlich zugehörige der Liste waren), haben darauf bestanden das dieser Stimmzettel ungültig sei.

C
celestro

02.04.2026 um 11:37 Uhr

Von was für „Mitgliedern des Wahlvorstandes“ sprichst Du?

X
XYZ68

02.04.2026 um 13:49 Uhr

@BR_Frage Übrigens, nur zur Info: um einen Tagesordnungspunkt auf die nächste Tagesordnung zu bekommen, benötigt man 1/4 der Mitglieder des Gremiums, die das beantragen. Und für eine Neuwahl eines BRV bedarf es keiner Gründe. In der geschilderten Situation würde ich das angehen.

E
esci

02.04.2026 um 14:36 Uhr

"Aber Mitglieder des Wahlvorstandes (welche natürlich zugehörige der Liste waren), haben darauf bestanden das dieser Stimmzettel ungültig sei." Wenn der Wahlvorstand die BRV-Wahl durchgeführt hat, dann ist das schonmal der erste Fehler. Die Wahl führt ein Wahlleiter durch, nicht der Wahlvorstand. Dieser ist raus, sobald der Wahlleiter bestimmt wurde.

B
BR_Frage

03.04.2026 um 01:59 Uhr

@celestro : es waren mehrere BR Mitglieder der besagten Liste welche auch im Wahlvorstand sind.

Der gewählte Wahlleiter hat der Entscheidung über die ungültige Stimme auch nicht widersprochen.

Alle sind davon ausgegangen dass man tatsächlich keine zwei kreuze setzen darf, obwohl es völlig klar war welchen Kandidaten das BR Mitglied auf dem Stimmzettel zum BRV gewählt hat (dafür) und welchen nicht (dagegen).

C
celestro

03.04.2026 um 02:31 Uhr

Verstehe! Tja, mEn ist die Stimme absolut gültig und ich würde dagegen vorgehen. Aber musst Du natürlich wissen, was Du machst.

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